Da die Zahlungen aus der Sonderfazilität an die Erreichung von Meilensteinen und Zielen auf nationaler Ebene geknüpft seien, sei die Europäische Kommission (KOM) nicht an den Einzelheiten der Ausgabenpolitik vor Ort beteiligt. Nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs habe die ARF eine Reihe von Grauzonen geschaffen. Durch die Konzeption der ARF sei ein zweistufiges System errichtet worden. Einerseits gäbe die KOM Mittel an die Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Erreichung von Meilensteinen und Zielen frei, andererseits würden die Mitgliedstaaten die Mittel an die Endempfänger verteilen. Der KOM würden allerdings Informationen über sämtliche Endempfänger fehlen. Die Mitgliedstaaten stellen nur eine Liste ihrer hundert größten Endempfänger zur Verfügung. Für Deutschland ist diese Liste hier abrufbar.
Generell bedauere der Europäische Rechnungshof, dass das Nichtvorhandensein einer Doppelfinanzierung lediglich auf der Grundlage von eidesstattlichen Erklärungen der Empfänger von EU-Mitteln überprüft werde, da die Mitgliedstaaten nicht über interoperable IT-Instrumente verfügen, die einen Datenabgleich zwischen den Empfängern traditioneller EU-Programme und den Empfängern der ARF ermöglichen würden.
Als Antwort auf den Sonderbericht gab die KOM bekannt, dass sie die Ansicht des Europäischen Rechnungshofs nicht teile. Sie erklärte, dass sie der Beobachtung nicht zustimmen könne, dass die ARF ein höheres Risiko der Doppelfinanzierung mit sich bringen würde. Zwar bestätigte die KOM, dass die Kontrollen von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden, versicherte jedoch, dass ein „robustes Kontrollsystem“ vorhanden sei. Insbesondere würden Risiken im Vorfeld verhindert, indem die KOM die Zuverlässigkeit der nationalen Kontrollsysteme umfassend prüfe.
Die KOM hat deshalb vier der sechs Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs abgelehnt. Allerdings hat sie sich bereit erklärt, die Koordinierung zwischen Programmen und Finanzierungsinstrumenten zu verstärken und interoperable IT‑Tools einzuführen.
Den Bericht des Europäischen Rechnungshofes können Sie hier einsehen. (YA)