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Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs zum EU-Arbeitsmarkt

In seinem am 26. März 2025 veröffentlichten Sonderbericht stellt der Europäische Rechnungshof (EuRH) fest, dass die in den nationalen Konjunkturprogrammen vorgesehenen Arbeitsmarktreformen zwar „einige Ergebnisse“ erbracht haben, die Reformen aber „nicht ausreichen, um die strukturellen Herausforderungen zu bewältigen“.
©EuRH

Der EuRH prüfte, ob die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) finanzierten Arbeitsmarktreformen wie geplant umgesetzt wurden und wirksam dazu beigetragen haben, die in den länderspezifischen Empfehlungen aufgezeigten arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen zu bewältigen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Mitgliedstaaten die strukturellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes nur teilweise angegangen haben und die Reformen nur begrenzte Auswirkungen auf die Umsetzung der relevanten länderspezifischen Empfehlungen hatten. Der EuRH empfiehlt, dass die Reformen die wichtigsten Herausforderungen in den länderspezifischen Empfehlungen hinreichend angehen und durch Meilensteine und Ziele umfassend abgedeckt werden. Darüber hinaus sollte die Europäische Kommission die Ergebnisse der Reformen und ihren Beitrag zu den länderspezifischen Empfehlungen bewerten, so der Rechnungshof.

Die ARF trat im Februar 2021 in Kraft und ist mit 650 Mrd. Euro ausgestattet, um die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Reformen und Investitionen zu unterstützen. Zu den allgemeinen Zielen gehören die „Förderung der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze“ und der „Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte“. 40 Prozent der teilspezifischen Empfehlungen wurden bei den Arbeitsmarktreformen vollständig oder weitgehend berücksichtigt, weitere 26 Prozent nur geringfügig. Die verbleibenden 34 Prozent wurden von den Arbeitsmarktreformen der ARF nicht berücksichtigt. Keiner der Mitgliedstaaten habe die Arbeitsmarktempfehlungen in seinen ARF-Reformen vollständig berücksichtigt, bei der Hälfte der Reformen (z. B. lebenslanges Lernen, Unterstützung für Arbeitsuchende oder Verbesserung der Arbeitslosenunterstützung) konnten die Mitgliedstaaten keine Ergebnisse nachweisen. 

Der vollständige Bericht steht hier zum Download zur Verfügung. (VS) 

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