Grund des Zusammenkommens ist der aktuelle Migrationsdruck an den EU-Außengrenzen. Vor diesem Hintergrund ist die Verabschiedung des am 23. September 2020 vorgestellten Migrations- und Asylpakts der Europäischen Kommission (KOM) von entscheidender Bedeutung, der insgesamt neun Einzeldossiers enthält und das Gemeinsame Asylsystem der EU von Grund auf neu regeln soll. Nachdem die Beratungen in den letzten zwei Jahren nicht wesentlich vorankamen und es immer wieder Versuche der unterschiedlichen Ratspräsidentschaften gab, eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahren zu erreichen, bspw. durch eine prioritäre Behandlung einzelner Dossiers, konnten sich Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) und der aktuellen und folgenden Ratspräsidentschaften am 8. September 2022 auf einen gemeinsamen Fahrplan zur Verabschiedung des Migrations- und Asylpakts bis Ende Februar 2024 einigen.
Die Innenministerinnen und -minister betonten, dass sie gemeinsam an der Bewältigung der aktuellen Situation im Zeichen der Solidarität handeln wollen. Dabei ist eine zeitnahe Verabschiedung gemeinsamer Asylregeln entscheidend. Ebenfalls sprachen sie sich für eine zügige Inbetriebnahme von Informationssystemen im Justiz- und Innenbereich aus. Auch effektive Rückführungen von Nicht-Bleibeberechtigen stellen einen Schwerpunkt dar. Dies setzt allerdings entsprechende Abkommen mit Drittländern voraus, bei deren Verhandlungen Art. 25a Visakodex (Kooperationsvereinfachung mit Drittstaaten bei Wohlverhalten) von außerordentlicher Wichtigkeit ist. Die Fachministerinnen und -minister werden diese Themen auf ihrer nächsten Sitzung am 9. Dezember 2022 erneut beraten.
Die Erklärung der Innenministerinnen und -minister finden Sie hier und die dazugehörige Pressemitteilung des Rates der EU dort. (AR)