Deutsche Verkehrsunternehmen können für die finanziellen Einbußen, die sie durch die Corona-Pandemie erlitten haben, vom deutschen Staat einen Ausgleich erhalten. Die Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine entsprechende deutsche Regelung über insgesamt sechs Mrd. Euro genehmigt.
Die Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Virus – unter anderem die Schließung von Kindergärten und Schulen sowie die Erweiterung der Telearbeitsregelungen – führten dazu, dass die Zahl der Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr um 70 bis 90 Prozent zurückgegangen ist. Dennoch mussten die Verkehrsunternehmen weiterhin einen ausreichenden Takt gewährleisten und hatten zeitgleich zusätzliche Kosten, die durch die strengeren Gesundheits- und Hygieneauflagen entstanden sind. Dies führte zu schwerwiegenden Liquiditätsproblemen bei etlichen Verkehrsunternehmen. Für die Einbußen, die die Verkehrsunternehmen von März bis August 2020 erlitten haben, können sie nun Entschädigung in Form von direkten Zuschüssen erhalten.
Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) kann die Kommission Beihilfen für Unternehmen oder Wirtschaftszweige genehmigen, die durch außergewöhnliche Ereignisse wie die Corona-Pandemie beeinträchtigt wurden. Laut Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager arbeitet die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen so schnell und wirksam wie möglich eingeführt werden können. (jbs)
https://ec.europa.eu/germany/news/20200810-eu-wettbewerbshueter-genehmigen-deutsche-beihilfen_de