Der Europäische Rat betont die Eigenverantwortung der ukrainischen Regierung, die einen Plan erstellen soll, in dem Reformen und Investitionen erläutert werden. Des Weiteren muss sie das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und das parlamentarische Mehrparteiensystem aufrechterhalten, sowie die Menschenrechte wahren. Die finanziellen Interessen der Europäischen Union sollen geschützt werden, wofür die Europäische Kommission und die Ukraine insbesondere Betrug, Korruption und Interessenkonflikte bekämpfen wollen. Insgesamt wurde die Wichtigkeit der weiteren Unterstützung der Ukraine betont. Dies bezieht sich insbesondere auch auf eine verlässliche militärische Unterstützung.
Neben der Ukraine Fazilität wurden auch Mittel in Höhe von zwei Mrd. Euro im Zusammenhang mit Migration und Grenzmanagement freigegeben. Weitere 7,6 Mrd. Euro sollen für die Zusammenarbeit und Unterstützung von EU-Nachbarn beim Thema Migration zur Verfügung gestellt werden. Für die sogenannte Strategic Technologies For Europe Platform (STEP) sind insgesamt 1,5 Mrd. Euro vorgesehen, mit der die Investitionskapazität des Europäischen Verteidigungsfonds gefördert werden soll.
Um die Revision des MFR zu verabschieden, muss zunächst eine Haushaltsvereinbarung mit dem Europäischen Parlament (EP) erzielt werden. Damit könnte das EP Ende Februar 2024 der Revision des MFR zustimmen.
Die Führungsspitzen der EU erörterten auch die Lage im Nahen Osten, eine gemeinsame Erklärung wurde aber nicht beschlossen. Auch die Anliegen der Landwirte waren Thema der Tagung, wobei der Europäische Rat auf die wichtige Funktion der Gemeinsamen Agrarpolitik hinwies, und auf eine Fortsetzung der Arbeiten drängte.
Die Schlussfolgerungen zum Europäischen Rat finden Sie hier. (MH)