Sie ist ein wichtiger Teil des Vorschlags zur Europäischen Gesundheitsunion, den die Europäische Kommission im November 2020 veröffentlicht hatte. Die jetzt zur Rolle des ECDC erzielte Einigung muss noch von beiden Institutionen förmlich angenommen werden, ehe die Verordnung in Kraft treten kann.
Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass eine „Task Force Gesundheit“ eingerichtet wird. Diese soll die Reaktion der Mitgliedstaaten auf den Ausbruch von Krankheiten unterstützen. Zudem soll die EU-Agentur Wissen, beispielsweise zur Entwicklung, Prüfung und Aktualisierung von Vorsorgeplänen, zur Verfügung stellen und eine digitale Plattform für die epidemiologische Überwachung entwickeln. Im Bereich der internationalen Zusammenarbeit sollen unter anderem Empfehlungen und Maßnahmen besser mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abgestimmt und koordiniert werden. Zudem haben sich die Verhandlungsführer der beiden Institutionen auf Datenschutzbestimmungen geeinigt: Persönliche Daten werden weder verarbeitet noch weitergegeben, sofern das ECDC sie nicht unbedingt benötigt, um seinen Auftrag zu erfüllen.
Der Vorschlag für eine EU-Gesundheitsunion aus dem November 2020 sah auch ein erweitertes Mandat für die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) vor. Hierüber hatten Rat und Parlament Ende Oktober dieses Jahres eine vorläufige Einigung erzielt. Teil des Maßnahmenbündels war auch die Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, die aktuell noch zwischen den Institutionen verhandelt wird. Ergänzt wurden die Vorschläge aus dem vergangenen Jahr dann im September dieses Jahres mit dem Kommissionsbeschluss zur Errichtung einer neuen EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) und einem begleitenden Vorschlag für eine Verordnung des Rates über einen Rahmen für medizinische Gegenmaßnahmen bei einem unionsweiten gesundheitlichen Notfall. (MK)
