Das Europäische Parlament (EP) hat den vom slowakischen Abgeordneten Martin Hojsik (Renew) vorbereiteten Standpunkt zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Bodenüberwachung, dem ersten EU-Rechtsakt zum Thema Böden, mit 336 Stimmen bei 242 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen angenommen. Darin wird die Notwendigkeit einer harmonisierten Begriffsbestimmung für die Bodengesundheit sowie eines umfassenden und kohärenten Überwachungsrahmens unterstrichen. Die sei notwendig, um eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung zu fördern und schadstoffbelastete Standorte zu sanieren. Die Abgeordneten fordern konkrete Ziele zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Böden in der EU, um alle Böden bis 2050 in einen gesunden Zustand zu versetzen. Das neue Gesetz wird die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, den Zustand aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet zunächst zu überwachen und dann zu bewerten. Die nationalen Behörden können die Bodenindikatoren anwenden, die die Bodeneigenschaften der einzelnen Bodentypen auf nationaler Ebene am besten veranschaulichen. Die Abgeordneten schlagen eine fünfstufige Klassifizierung vor, um den Zustand der Böden zu bewerten (sehr guter, guter, mäßiger ökologischer Zustand, geschädigte und kritisch geschädigte Böden). Böden mit einem guten oder hohen ökologischen Zustand würden als gesund gelten. Das EP unterstützt auch die Forderung, ein öffentliches Register von schadstoffbelasteten und potenziell schadstoffbelasteten Standorten zu erstellen.
Mit der Verabschiedung seines Standpunktes hat das EP die Voraussetzungen für Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union geschaffen. Der Rat Umwelt hat im Dezember 2023 eine Grundsatzdebatte zum Bodengesetz geführt, bis jetzt aber noch keine Verhandlungsposition beschlossen. Wegen der anstehenden Wahlen zum EP kann das Dossier nicht mehr abgeschlossen, aber vom nächsten Parlament übernommen und weiterverhandelt werden. (UV)