Gemeinsam mit allen Partnern in der EU will die KOM mit dem European Year of Skills dem lebenslangen Lernen neue Impulse verleihen und benennt dafür vier thematische Schwerpunkte:
1. die Förderung verstärkter, wirksamerer und inklusiver ausgerichteter Investitionen in die Aus- und Weiterbildung;
2. die Gewährleistung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen, auch in Zusammenarbeit mit Sozialpartnern und Unternehmen;
3. die Anwerbung von Drittstaatsangehörigen mit den in der EU benötigten Kompetenzen (diese soll unter anderem durch bessere Lernangebote, die Stärkung der Mobilität sowie die leichtere Anerkennung von Qualifikationen erfolgen);
4. die Abstimmung der Ziele, Wünsche und Kompetenzen der Menschen, auf das Arbeitsmarktangebot. Einen besonderen Schwerpunkt will die KOM darauf legen, Frauen und junge Menschen und vor allem diejenigen, die weder arbeiten, noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren, auf den Arbeitsmarkt zu bringen.
Nach Angaben der KOM haben mehr als drei Viertel der Unternehmen in der EU Schwierigkeiten, Arbeitskräfte mit den richtigen Qualifikationen zu finden, während nur 37 Prozent der Erwachsenen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Das Europäische Jahr der Kompetenzen soll den Mitgliedstaaten helfen, die für 2030 gesetzten Ziele einer Beschäftigungsquote von 78 Prozent und einer Ausbildungsquote von 60 Prozent der Erwachsenen pro Jahr zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund zielt die KOM darauf ab, Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten sowie den Austausch zwischen den Partnern verstärkt zu fördern und zugleich entsprechende Instrumente für die Datenerfassung bereitzustellen, um für mehr Transparenz und eine einfachere Anerkennung von Qualifikationen zu sorgen. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, für die Koordinierung der einschlägigen Tätigkeiten einen nationalen Koordinator für das Europäische Jahr der Kompetenzen 2023 zu benennen.
Das Europäische Parlament und der Rat werden den Vorschlag der KOM nun unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen erörtern. (VS)