Wie bereits in der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien vorgesehen, soll die Verordnung über kosmetische Mittel überarbeitet werden. Im Rahmen einer Konsultation sammelt die Kommission Informationen, Meinungen und Erfahrungen, wie die Verordnung verbessert werden könnte. Erste Bereiche für Anpassungen werden bereits genannt, so das Fehlen spezifischer Bestimmungen für endokrine Disruptoren, die Anwendbarkeit eines generischen Ansatzes für das Risikomanagement schädlicher Stoffe und die mangelnde Kohärenz zwischen den Rechtsvorschriften zur Definition von Nanomaterialien. Stellungnahmen können bis zum 21. Juli 2022 abgegeben werden; die Veröffentlichung des Verordnungsvorschlags durch die Kommission ist für das 4. Quartal 2022 geplant.
Im Zusammenhang mit der am 30. März 2022 vorgelegten EU-Strategie für kreislauffähige Textilien hat die Kommission eine Konsultation zur Zukunft des Textilsektors veröffentlicht. Dabei geht es um die Frage, wie der Sektor widerstandsfähiger, nachhaltiger und innovativer ausgerichtet werden kann. Die Kommission hat dazu eine Reihe von Szenarien veröffentlicht, in denen dargelegt wird, wie die Textilindustrie den ökologischen und digitalen Wandel erreichen kann. Alle Interessierten können im Rahmen dieser Konsultation bis zum 15. Mai 2022 eine Stellungnahme abgeben.
Für das vierte Quartal 2022 plant die Kommission eine Verordnung, mit der die Bedingungen für den Zugang und die Nutzung von in modernen Fahrzeugen generierten Daten, festgelegt werden soll. Durch einen solchen Rahmen sollen klare und wettbewerbsfreundliche EU-Vorschriften für mögliche Dienstleistungen geschaffen werden, die auf dem Zugang zu Fahrzeugdaten beruhen. Dies sind beispielsweise Reparatur und Wartung, Car-Sharing, Mobilität als Dienstleistung oder auch Versicherungen. Rückmeldungen zur Konsultation zum Zugang zu Fahrzeugdaten können bis zum 21. Juli 2022 eingebracht werden. (UV)