| Europäische Kommission - Beihilfeverfahren

Steuervorschriften für Spielbanken der Länder in Deutschland stellen sich als rechtswidrige EU-Beihilfe heraus

Die Europäische Kommission (KOM) stellte am 20. Juni 2024 fest, dass die in den deutschen Bundesländern geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.
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Deutschland muss deshalb diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen. In Deutschland unterliegen Spielbankunternehmen einer besonderen Steuerregelung (je einer Regelung pro Bundesland), die eine Reihe sonst geltender allgemeiner Steuern ersetzt, so insbesondere die Körperschafts- oder Einkommensteuer und eine lokale Vergnügungssteuer.

Nach Überprüfung der Vorschriften zur Besteuerung von Spielbanken in den jeweiligen Bundesländern im Rahmen des im Dezember 2019 eingeleiteten Prüfverfahrens gelangte die KOM zu dem Ergebnis, dass diese den Spielbankunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen würden, da die sich daraus ergebende Steuerlast potenziell geringer sei als die Steuerlast nach den normalen Steuervorschriften. Ferner ergab die Prüfung, dass der Vorteil aufgrund der Ausgestaltung der besonderen Steuervorschriften nicht automatisch gewährt wird und auch nicht in allen Steuerjahren bzw. für alle Wirtschaftsteilnehmenden gleich entsteht. Nach vorläufigen Berechnungen der KOM könnten Ermäßigungen der besonderen Steuern in bestimmten Bundesländern zumindest für einige der dort tätigen Spielbankunternehmen zu den besagten Vorteilen geführt haben.

Deutschland muss nun die Beihilfen zuzüglich Zinsen zurückfordern, die nicht mit den Binnenmarktregeln vereinbar sind. Wie hoch der zurückzufordernde Gesamtbetrag ist, wird sich erst zu einem späteren Zeitpunkt feststellen lassen, da es Deutschland und damit den jeweiligen Bundesländern obliegt festzustellen, ob den Spielbankunternehmen tatsächlich ein Vorteil gewährt wurde oder nicht. (YA)

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