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Strategie für menschenwürdige Arbeit weltweit

Die Beseitigung von Kinder- und Zwangsarbeit steht im Mittelpunkt einer Mitteilung, die die Kommission am 23. Februar 2022 vorgelegt hat. Im Zusammenhang mit dieser Mitteilung kündigte die Kommission zudem ein neues Rechtsinstrument an, mit dem wirksam verboten werden soll, dass in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf den EU-Markt gelangen.
Kinderarbeiter in Bangladesch. Quelle: Unicef

In der Mitteilung stellt die Kommission vorhandene oder geplante Maßnahmen und Initiativen dar, mit denen weltweit menschenwürdige Arbeit gefördert werden soll. Diese werden vier Bereichen zugeordnet: EU-Maßnahmen und -Initiativen über die Grenzen der EU hinaus; die EU in internationalen und multilateralen Foren; Zusammenarbeit mit Interessenträgern und in globalen Partnerschaften. Zu den genannten Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • Maßnahmen, die auf globaler Ebene Standards setzen, wie der Vorschlag für eine Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen und der bevorstehende Legislativvorschlag zur Zwangsarbeit;
  • Leitlinien und Rechtsvorschriften für ein sozial nachhaltiges öffentliches Beschaffungswesen;
  • Sektorbezogene Maßnahmen zur Stärkung der Einhaltung internationaler Arbeitsnormen;
  • Förderung von internationalen Arbeitsnormen durch die EU-Handelspolitik;
  • Förderung von Arbeitnehmerrechten und menschenwürdiger Arbeit in Drittländern über die Menschrechtspolitik und die Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik der EU;
  • Unterstützung der Sozialpartner zur Gewährleistung von Arbeitsnehmerrechten in Lieferketten;
  • Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren oder Unterstützung globaler Partnerschaften und Initiativen für menschenwürdige Arbeit.

Die Kommission sieht das Ziel der menschenwürdigen Arbeit weltweit als Kernelement einer inklusiven, nachhaltigen und stabilen Erholung von der Pandemie. (MK)

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