| Internationale Politik

Strategie zur Zusammenarbeit mit dem indopazifischen Raum

Die Zusammenarbeit der EU mit dem indopazifischen Raum soll ausgebaut werden. Dazu hat die Kommission gemeinsam mit dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, am 16. September 2021 eine Strategie mit Maßnahmen in den Bereichen Handel, Investitionen, Forschung und Kooperationen, aber auch zur Bewältigung globaler Herausforderungen, wie Klima- und Meerespolitik vorgeschlagen.
Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Joseph Borrell
Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Joseph Borrell

Das Engagement zielt darauf ab, die Zusammenarbeit der beiden Regionen zu intensivieren und langfristig eine dauerhafte Partnerschaft aufzubauen. Konkret sieht die Strategie den Abschluss eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Malaysia und Thailand sowie Handelsabkommen mit Australien, Indonesien und Neuseeland vor. Daneben werden „grüne Allianzen“ mit willigen Partnern zur Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltzerstörung sowie mögliche „Digital-Partnerschaften“ vorgeschlagen. Ein weiterer Fokus soll auf der Bewirtschaftung der Meere und der Stärkung von Kontrollsystemen gegen illegale Befischung liegen.

Teil des Plans ist es außerdem, Wege zu finden, um verstärkte Marineeinsätze der EU-Mitgliedstaaten zum Schutz der Seeverbindungen und der Freiheit der Schifffahrt zu gewährleisten. Dies will die Kommission als Vorschlag zur Zusammenarbeit und nicht als Konfrontation mit China verstanden wissen. Als weitere Felder der Zusammenarbeit werden Digitalpartnerschaften in der Forschung gesehen, auch zur stärkeren Unterstützung der Gesundheitssysteme beziehungsweise der Pandemievorsorge, insbesondere im Rahmen der europäischen Forschungsprogramms Horizont Europa. Die Kommission betont, dass das Engagement der EU in der indopazifischen Region grundsatzorientiert und langfristig sein soll. Die multilaterale Zusammenarbeit soll auf gemeinsamen Werten und Grundsätze basieren, einschließlich der Verpflichtung zur Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit. (UV)

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