Am 14. April 2021 hat die Kommission ein Bündel von Gesetzesinitiativen und Unterstützungsmaßnahmen für die Ermittlungsbehörden und die Justiz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und beim Kampf gegen den Menschenhandel angekündigt. In zwei auf fünf Jahre ausgelegten Strategien werden die geplanten Initiativen dargestellt, die für die kommenden Jahre angedacht sind.
Die EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zielt darauf ab, die Strafverfolgung und die justizielle Zusammenarbeit zu stärken sowie die Strukturen des organisierten Verbrechens und bestimmte Straftaten vorrangig zu bekämpfen, Erträge aus Straftaten einzuziehen und auf technologische Entwicklungen zeitgemäß zu reagieren.
Um die Zusammenarbeit in der Strafverfolgung und Justiz zu verbessern, will die Kommission die Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) modernisieren und ihre Finanzmittel aufstocken. Darüber hinaus soll der Prüm-Rahmen für den Austausch von Informationen über DNA, Fingerabdrücke und Fahrzeugregistrierung intensiviert und ein EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit vorschlagen werden, der die unterschiedlichen EU-Instrumente und multilateralen Kooperationsabkommen koordiniert. Ziel ist es, bis 2023 die Interoperabilität der Informationssysteme für Sicherheit, Grenzmanagement und Migrationssteuerung zu erreichen. Dadurch sollen die Strafverfolgungsbehörden dabei unterstützt werden, häufig begangenen Identitätsbetrug besser aufzudecken und zu bekämpfen. Schließlich wird vorgeschlagen, ein Kooperationsabkommen mit Interpol auszuhandeln, um besser gegen international agierende kriminelle Netze vorzugehen.
Zur Unterstützung wirksamerer Ermittlungen im Zusammenhang mit der Zerschlagung von Strukturen der organisierten Kriminalität in ganz bestimmten Bereichen plant die Kommission, die EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Umweltkriminalität zu überarbeiten. Darüber hinaus ist geplant, ein EU-Instrumentarium zur Bekämpfung von Produktfälschungen zu schaffen und Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern vorzulegen. Weil nach Ansicht der Kommission die Unterbindung krimineller Finanzströme der Schlüssel zur Aufdeckung von Straftaten ist, will sie unter anderem vorschlagen, die EU-Vorschriften über die Einziehung von Erträgen aus Straftaten zu überarbeiten und die EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche weiterzuentwickeln. So soll verhindert werden, dass die legale Wirtschaft unterwandert wird.
Außerdem schlägt die Kommission vor, den Strafvollzug und die Justiz an das digitale Zeitalter anzupassen. Da die allermeisten Straftaten eine digitale Komponente aufweisen, will die Kommission den Zugang von Strafverfolgungsbehörden und Justiz zu digitalen Hinweisen und Beweismitteln verbessern. Parallel dazu wird die Kommission mögliche Ansätze für die Vorratsdatenspeicherung analysieren und ein Vorgehen vorschlagen, wie verschlüsselte Informationen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen auf rechtmäßige und gezielte Weise zugänglich gemacht werden können. Die Mitgliedstaaten sollen dazu noch vor Ende Juni 2021 konsultiert werden.
Die Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels (2021-2025) zielt darauf ab, den Menschenhandel zu unterbinden, Schleuser zur Rechenschaft zu ziehen und Opfer zu stärken. Sie verfolgt einen dreigliedrigen Ansatz, bei dem Rechtsvorschriften, politische Strategien und operative Unterstützung und Finanzmittel dazu eingesetzt werden sollen, die Nachfrage zu verringern, kriminelle Geschäfte zu zerschlagen und die Opfer zu stärken.
Dazu wird die Kommission die Möglichkeit prüfen, Mindestvorschriften in der EU einzuführen, um die Inanspruchnahme von Diensten, die von Opfern des Menschenhandels erbracht werden, unter Strafe zu stellen. In einem Dialog mit Internet- und Technologieunternehmen will die Kommission klären, wie die Nutzung von Online-Plattformen für die Anwerbung und Ausbeutung von Opfern eingedämmt werden kann.
Da die Hälfte der in der EU ermittelten Opfer von Menschenhandel Nicht-EU-Bürger sind, sieht die Kommission in der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern für die Bekämpfung des Menschenhandels ein entscheidendes Instrument. Deshalb sollen die außenpolitischen Instrumente und die existierende operative Zusammenarbeit dazu genutzt werden, den Menschenhandel in Herkunfts- und Transitländern zu bekämpfen. (UV)