Die Abgasnorm Euro 7 soll nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) ab Juli 2025 für alle Neuwagen gelten, die in der EU verkauft werden, also für Pkw, Vans sowie Lkw und Busse, nicht für Altfahrzeuge. Die Abgas-Grenzwerte für Autos und Vans sollen nach Vorstellungen der Kommission nur teilweise niedriger ausfallen als bei der seit 2015 geltenden Abgasnorm 6. Für Stickoxid soll für Benziner demnach weiterhin ein maximaler Ausstoß von 60 Milligramm pro Kilometer erlaubt sein. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor soll der Grenzwert von 80 auf 60 Milligramm sinken und ab dem 1. Juli 2025 gelten. Für Lkw und Busse sollen diese Grenzwerte erst ab 2027 gelten.
Da auch E-Autos zur Luftverschmutzung beitragen, beinhaltet die künftige Euro 7-Norm zusätzliche Emissions-Grenzwerte für Reifenabrieb und Bremspartikel. Die KOM erwartet, dass sich Bremsen und Reifen zur Hauptquelle von Partikelemissionen von Fahrzeugen entwickeln. Außerdem sind Reifen die größte Quelle für eine ungewollte Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt. Darüber hinaus schlägt die KOM eine Mindest-Lebensdauer von Batterien von E-Autos vor. Nach fünf Jahren Nutzung oder 100.000 gefahrenen Kilometern soll die Batterie demnach noch eine Kapazität von mindestens 80 Prozent aufweisen.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag eine bessere Kontrolle der Luftschadstoffemissionen durch Erweiterung des Spektrums der Fahrbedingungen vor. Die neuen Emissionsprüfungen sollen besser die verschiedenen Bedingungen im Realbetrieb widerspiegeln, einschließlich Temperaturen von bis zu 45 Grad Celsius und Kurzstreckenfahrten, wie sie im täglichen Berufsverkehr vorkommen.
Mit dem Kommissionsvorschlag werden die getrennten Emissionsvorschriften für Pkw und Transporter (Euro 6) sowie für Lkw und Busse (Euro VI) in einem einzigen Regelwerk zusammengefasst. Die neuen Vorschriften sind kraftstoff- und technologieneutral, d. h. es gelten dieselben Grenzwerte, unabhängig davon, ob das Fahrzeug mit Benzin, Diesel, Elektroantrieb oder alternativen Kraftstoffen betrieben wird.
Der Vorschlag der KOM muss jetzt von den beiden Gesetzgebern, Europäischen Parlament und Rat, beraten und verabschiedet werden. (UV)