Clothianidin und Thiamethoxam stellen nach den Bewertungen der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit ein hohes Risiko für Bestäuber, insbesondere für Bienen dar. Ihre Verwendung im Freien wurde in der EU daher bereits 2018 verboten. Mit den nunmehr vereinbarten Regeln sollen auch importierte Lebens- und Futtermittel keine Rückstände der Pestizide mehr enthalten dürfen. Die zulässigen Rückstandshöchstmengen sinken auf den niedrigsten Wert, der mit den neuesten Technologien überhaupt messbar ist. Dies soll laut der zuständigen EU-Kommissarin Stella Kyriakides auf globaler Ebene zum Übergang zu nachhaltigen Nahrungsmittelsystemen beitragen.
Der Verordnungsentwurf entspricht den Zielen des europäischen Green Deals und der Farm-to-Fork-Strategie. In der Praxis werden damit bei der Bewertung von Anträgen auf Einfuhrtoleranzen für Pestizide, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, Umweltaspekte zukünftig stärker berücksichtigt, während gleichzeitig die Standards und Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO) eingehalten werden. Nach Konsultation der WTO-Mitglieder wurde der Vorschlag der Kommission dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel vorgelegt, wo er von einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten Unterstützung erhielt. Die Verordnung soll - nach formeller Bestätigung durch den Rat und das Parlament – Anfang 2023 verabschiedet werden und nach einer Übergangsfrist für alle in Europa produzierten als auch importierten Lebens- und Futtermittel gelten (AS/UV).