| Strommarkt

Strommarkt-Reform soll Verbraucherinnen und Verbraucher schützen

Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Mai der Reform des europäischen Strommarktes nun auch formell zugestimmt.
Nahaufnahme mehrerer runder Stromzähler.

Mit der Reform werden aufsichtsrechtliche Verpflichtungen für Stromversorger eingeführt, um zum einen die Verfügbarkeit von Festpreis- und Laufzeitverträgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten. Des Weiteren werden neue Maßnahmen geschaffen, um das Risiko eines Konkurses von Versorgern zu minimieren und den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, sich für mehrere Stromversorgungsangebote zu entscheiden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig auch in die Lage versetzt werden, von kostengünstigen erneuerbaren Energien zu profitieren, indem sie den von ihnen selbst erzeugten Strom gemeinsam nutzen können.

Die Reform des Strommarktdesigns soll laut EU-Kommission (KOM) das Risiko hoher und schwankender Preise verringern, mit dem der europäische Stromsektor konfrontiert ist und das sich auf Haushalte, Unternehmen und die Industrie auswirkt. Hierfür sollen Maßnahmen eingeführt werden, die Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Energie, Stromabnahmeverträge und zweiseitige Differenzverträge erleichtern.

Auf diese Weise sollen die Strompreise stabiler und unabhängiger von den schwankenden Importkosten für fossile Brennstoffe werden. (MF)

Mehr Informationen unter: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/21/electricity-market-reform-council-signs-off-on-updated-rules/

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