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SURE-Instrument zur Unterstützung der Kurzarbeit

Am 24. August 2020 schlug die Kommission vor, fünfzehn Mitgliedstaaten im Rahmen des SURE-Instruments insgesamt 81,4 Mrd. Euro an finanzieller Unterstützung zu gewähren, um deren nationale Kurzarbeitsprogramme zu unterstützen. Am Folgetag wurde der Antrag Portugals ebenfalls genehmigt; der Antrag Ungarns befindet sich noch in Prüfung.

Der Löwenanteil des Unterstützungspakets geht an Italien und Spanien. Die Aufteilung sieht im Einzelnen wie folgt aus: Italien erhält 27,4 Mrd. Euro in Form von Darlehen sowie 21,3 Mrd. Euro gehen an Spanien. Polen erhält 11,2 Mrd. Euro, Belgien 7,8 Mrd. Euro, Portugal 5,9 Mrd. Euro, Rumänien 4 Mrd. Euro und Griechenland 2,7 Mrd. Euro.

Zwei Mrd. Euro in günstigen Darlehen gehen an Tschechien; Slowenien erhält 1,1 Mrd. Euro und Kroatien 1 Mrd. Euro. Deutlich unter der Marke von einer Milliarde fällt die finanzielle Unterstützung für die Slowakei aus, die Darlehen in Höhe von 631 Mio. Euro zugsichert bekommt. Litauen erhält mit 602 Mio. Euro Unterstützung aus dem SURE-Instrument, ebenso Bulgarien mit 511 Mio. Euro und Zypern mit 479 Mio. Euro sowie Malta mit 244 Mio. Euro. Schließlich erhält Lettland eine Zusage in Höhe von 192 Mio. Euro. Diese Darlehen sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bewältigen, den jeweilige nationale Maßnahmen zum Erhalt der Beschäftigung in Pandemie-Zeiten verursacht haben.

Deutschland wird die Möglichkeit zur Antragstellung für das SURE-Instrument zu diesem Zeitpunkt nicht nutzen, ebenso wenig wie Frankreich. Jeder Mitgliedstaat hat bis 2022 Zeit, um davon Gebrauch zu machen.

Nach Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, die einen Antrag gestellt haben, sowie nach Prüfung der Anträge schlägt die Kommission dem Rat vor, die Gewährung der vorgeschlagenen finanziellen Unterstützung zu genehmigen. Die Mitgliedstaaten müssen darüber hinaus eine Garantie abgeben, um sicherzustellen, dass das SURE-Instrument voll funktionsfähig ist. Die Darlehen sollen eine „durchschnittliche Laufzeit von 15 Jahren haben“. Der Zinssatz wird von den Marktbedingungen zum Zeitpunkt der Kapitalaufnahme durch die Kommission abhängen.

Die Darlehen, die den Mitgliedstaaten durch das SURE-Instrument gewährt werden, sollen eine „durchschnittliche Laufzeit von 15 Jahren“ haben. Der Zinssatz wird von den Marktbedingungen zum Zeitpunkt der Kapitalaufnahme von Investoren abhängen, sagte Marta Wieczorek, Sprecherin der Kommission. (sch)

https://ec.europa.eu/germany/news/20200824-eu-kurzarbeitsprogramm-sure_de

https://ec.europa.eu/germany/news/20200825-portugal-sure_de

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