Die Kommission erhofft sich, dass dank des im Verordnungsvorschlag vorgesehenen spezifischen Schutzes der Produktbezeichnung auf europäischer Ebene die Qualität der gekennzeichneten Produkte leichter für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfassen sein wird. Exemplarisch werden Messer aus Solingen genannt.
Konkret soll durch die neue Verordnung Folgendes erreicht werden:
- Es wird ein EU-weiter Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte eingeführt, damit Hersteller die mit ihren Produkten verbundenen Rechte des geistigen Eigentums in der gesamten EU schützen und durchsetzen können. Damit verbunden ist auch ein EU-weit einheitliches Vorgehen gegen gefälschte Produkte, auch auf dem Online-Markt;
- Durch die Einführung eines zweistufigen Antragsverfahrens wird eine einfache und kostengünstige Eintragung geografischer Angaben ermöglicht. Die Beantragung der Eintragung einer geografischen Angabe erfolgt über die im Heimatland zuständige Behörde, welche anschließend erfolgreiche Anträge zur weiteren Bewertung und Genehmigung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum weiterleitet. Dieses entscheidet über die EU-weite Anerkennung;
- Eingetragene handwerkliche und industrielle Produkte genießen auch die vollständige Kompatibilität mit dem internationalen Schutz des geistigen Eigentums. Hersteller können ihre Produkte in allen Unterzeichnerländern der Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) schützen lassen. (UV)