Am 24. August 2022 hat die Kommission nun entschieden, eine neue Europäische Bürgerinitiative zu registrieren, die sich der Reduktion des Tabakkonsums verschrieben hat. Die Bürgerinitiative möchte insbesondere erreichen, dass an Bürgerinnen und Bürger mit dem Geburtsjahrgang 2010 oder jünger keine Tabak- und Nikotinerzeugnisse mehr verkauft werden dürfen. Ebenso ein Dorn im Auge sind der Initiative Strände und Flussufer, die mit Tabak- und Zigarettenstummeln übersät sind. Zudem soll ein europäisches Netzwerk von tabak- und zigarettenstummelfreien Nationalpark geschaffen, die „dampffreien“ Räume im Freien sollen ausgeweitet und Tabakwerbung „und ihre Präsenz in audiovisuellen Produktionen und sozialen Medien“ unterbunden werden.
Die Europäische Bürgerinitiative „Aufruf zur Schaffung einer tabakfreien Umwelt und der ersten tabakfreien Generation in Europa bis 2030“ erfüllt nach Auffassung der Europäischen Kommission die formalen Voraussetzungen und ist daher rechtlich zulässig. Schafft es die Initiative, innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten zu sammeln, muss die EU-Kommission auf die Forderungen der Initiative reagieren. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sie auch zwingend legislativ tätig werden muss. Für den Fall, dass sie dies nicht tut, muss sie diese Entscheidung aber begründen. (MK)