Die sogenannten Visegrád-Staaten, Tschechien, Ungarn, Polen und die Slowakei, haben auf der Ratstagung ihre gemeinsame Erklärung zur geplanten EU-Initiative zur Kohlenstoffspeicherung in der Landwirtschaft (Carbon Farming) vorgestellt. Sie erwarten die zeitnahe Vorlage des angekündigten neuen Rechtsrahmens durch die Europäische Kommission (KOM). Weitere konkrete Forderungen der Visegrád-Staaten lauten Einfachheit und Freiwilligkeit des Zertifizierungssystems sowie neue Finanzierungsquellen außerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik. EU-Agrarkommissar Wojciechowski bestätigte, dass der Kommissionsvorschlag im November 2022 vorgelegt werden solle.
Auf Vorschlag von Österreich und Ungarn hat sich der Rat mit der von der KOM vorgeschlagenen Kürzung der Finanzmittel zur Bekämpfung und Prävention von Tierseuchen und gefährlichen Pflanzenschädlingen beschäftigt. Die KOM hatte aufgrund des gewachsenen Seuchenaufkommens und der daraus resultierenden knappen Finanzausstattung angeregt, den Ko-Finanzierungssatz rückwirkend zu kürzen. Wie alle anderen Mitgliedstaaten hat auch Deutschland, vertreten durch Staatssekretärin Silvia Bender, den Kommissionsvorschlag zurückgewiesen, insbesondere das rückwirkende Inkrafttreten. Die KOM hat aber auf den begrenzten Handlungsspielraum hingewiesen: Es können entweder der Kommissionsvorschlag angenommen werden oder auf die EU-Ko-Finanzierung in Zukunft verzichtet werden. Eine Entscheidung sei noch in 2022 erforderlich.
Die deutsche Bundesregierung hatte zusammen mit Frankreich eine Note eingebracht, in der gefordert wird, im Rahmen der für 2023 geplanten Novelle des EU-Tierschutzrechts ein EU-weites Verbot des systematischen Tötens männlicher Küken einzuführen. Das Anliegen wurde von einer großen Anzahl von Mitgliedstaaten unterstütz. Andere Mitgliedstaaten, wie Bulgarien, Griechenland, Ungarn und Rumänien, verwiesen auf die Notwendigkeit, dabei auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Die KOM betonte, dass das systematische Töten männlicher Küken eine unethische Praxis sei, weshalb sie auslaufen solle. Die sich aktuell in Erarbeitung befindende Folgenabschätzung für die Erarbeitung der neuen Tierwohl-Regelungen würden alle relevanten Aspekte des Themas berücksichtigt.
Während der Diskussion über den verstärkten Einsatz von aufbereiteten Wirtschaftsdüngern wurde deutlich, dass eine Ausweitung genau abgewogen werden müsse, um nicht den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und den Zielen des Umweltschutzes entgegenzuwirken. Belgien hatte gefordert, angesichts der schwierigen Lage in Bezug auf die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Mineraldüngern eine Ausnahme von der Nitratrichtlinie für die Nutzung aufbereiteter Wirtschaftsdünger (sog. RENURE-Düngemittel; z.B. aus Gülle gewonnene, mit Mineraldüngern vergleichbare Düngemittel) zuzulassen, um diese als Alternativen einzusetzen. Die KOM hat in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Fördermöglichkeiten hingewiesen. Ein vermehrter Einsatz könne gemeinsame Ziele in der GAP und dem Umweltschutz gefährden. Außerdem sei das Potenzial beschränkt. Im Rahmen einer geplanten Düngemittelstrategie solle der Aspekt der aufbereiteten Wirtschaftsdünger aber berücksichtigt werden. (UV)