| EZB-Ratssitzung

Tagung des EZB-Rates und Verkündung neuer geldpolitischer Beschlüsse

Am 8. September 2022 kamen die Ratsmitglieder der EZB zu ihrer turnusmäßigen geldpolitischen Sitzung zusammen. In dieser Sitzung passte der Rat der EZB nun zum zweiten Mal – nach dem 21. Juli 2022 – die Leitzinsen an die aktuellen Entwicklungen an.
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Der EZB-Rat beschloss, die Leitzinsen um jeweils 75 Basispunkte anzuheben. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierung liegt mit Wirkung zum 14. September 2022 nun bei 1,25 Prozent, für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 1,5 Prozent und für die Einlagefazilität bei 0,75 Prozent. Die EZB-Rat kündigte zudem an, die Zinsen in den nächsten Sitzungen weiter zu erhöhen, um die Nachfrage zu dämpfen und dem Anstieg der Inflation zu begegnen. Die Inflation liegt im August 2022 in der Eurozone bei 9,1 Prozent und in Deutschland bei 7,9 Prozent. Zur hohen Inflationsrate tragen nach wie vor die steigenden Lebensmittel- und Energiepreise sowie die hohe Nachfrage im Dienstleistungssektor durch Wiedereröffnen der Wirtschaft nach der Pandemie und die hinzukommenden Lieferengpässe bei. Nach derzeitigen Projektionen geht die EZB von einer durchschnittlichen Inflationsrate von 8,1 Prozent für 2022, 5,5 Prozent für 2023 und 2,3 Prozent für 2024 aus. Die EZB wird weiterhin die Instrumente hinterfragen, um sicherzustellen, dass sich die Inflation mittelfristig bei vorgesehenen Inflationswert von zwei Prozent stabilisiert.

Die EZB rechnet für das erste Quartal 2023 mit einer wirtschaftlichen Stagnation, zurückzuführen auf die schwindende Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger und die weiter anhaltenden Lieferengpässe. Ebenfalls lässt der russische Angriffskrieg das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen nicht unberührt. Die EZB nimmt daher ein Wirtschaftswachstum von 3,1 Prozent für 2022, von 0,9 Prozent für 2023 und von 1,9 Prozent für 2024 an.

Im Rahmen der noch laufenden Ankaufprogramme wird die EZB weiterhin flexibel agieren. Innerhalb des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) werden die Tilgungsbeiträge weiterhin angelegt werden. Dies wird auch über den Zeitpunkt hinaus erfolgen, über den der Rat die Leitzinsen erhöht hat – jedenfalls so lange, wie Liquidität gewährleistet werden muss. Die Tilgungsbeiträge der im Rahmen des PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) erworbenen Wertpapiere sollen bis mindestens Ende 2024 bei Fälligkeit wieder angelegt werden. Der Auslauf des Programms soll in einer Weise erfolgen, die die Geldpolitik nicht beeinträchtigt.

Die Pressemitteilung der EZB finden Sie hier. (AR)

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