Im Einzelnen beschloss der EZB-Rat, die Leitzinsen um jeweils 25 Basispunkte anzuheben. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierung liegt mit Wirkung zum 20. September 2023 nun bei 4,50 Prozent, für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 4,75 Prozent und für die Einlagenfazilität bei 4,00 Prozent. Weitere Zinserhöhungen im Jahr 2023 werden sich an der aktuellen Inflationsentwicklung ausrichten, um so eine zeitnahe Rückkehr zum mittelfristigen Inflationsziel von zwei Prozent zu gewährleisten.
Die Fachleute der EZB erwarten, dass für das Euro-Währungsgebiet die durchschnittliche Inflation 2023 bei 5,6 Prozent, 2024 bei 3,2 Prozent und 2025 bei 2,1 Prozent liegen wird. Aufgrund von steigenden Energiepreisen wurden die Werte für 2023 und 2024 nach oben korrigiert. Die Inflation lag in der Eurozone im August 2023 bei geschätzt 5,2 Prozent (5,3 Prozent im Juli 2023). In der gesamten Europäischen Union wurde die Inflation im August 2023 mit 5,9 Prozent gemessen. Die Arbeitslosenquote der EU lag im Juli 2023 bei 5,9 Prozent.
Der EZB-Rat erwartet, dass die Inflation im restlichen Jahresverlauf weiter sinken wird. Sie werde aber über einen längeren Zeitraum hinweg über dem Zielwert bleiben. Aufgrund der bisherigen Zinserhöhungen, seien bei einigen Messgrößen Anzeichen einer Abschwächung zu erkennen. Ein wesentlicher Grund, warum die Inflation den Projektionen zufolge weiter Richtung Zielwert gehen werde, seien verschärfte Finanzierungsbedingungen, die die Nachfrage zunehmend dämpfen. Die Abschwächung der Binnennachfrage und des internationalen Handels hat zur Folge, dass die Projektionen zum Wirtschaftswachstum im Euroraum erheblich gesenkt wurden. Fachleute der EZB erwarten ein Wachstum von 0,7 Prozent für 2023, 1,0 Prozent für 2024 und 1,5 Prozent für 2025.
Die APP-Bestände verringern sich bisher in einem maßvollen Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht vollumfänglich wieder anlegt.
Die Tilgungsbeiträge der im Rahmen des PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) erworbenen Wertpapiere sollen bis mindestens Ende 2024 bei Fälligkeit wieder angelegt werden. Die flexible Wiederanlage hat zum Ziel, den Transmissionsrisiken entgegenzuwirken. Der Auslauf des Programms soll in einer Weise erfolgen, die die Geldpolitik nicht beeinträchtigt.
Der EZB-Rat wird vor dem Hintergrund von Rückzahlungen der Banken im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte in regelmäßigen Abständen bewerten, wie gezielte Kreditgeschäfte zu seinem geldpolitischen Kurs beitragen.
Die Pressemitteilung der EZB finden Sie hier. (VS)