| EZB-Ratssitzung

Tagung des EZB-Rates und Verkündung neuer geldpolitischer Beschlüsse

Am 26. Oktober 2023 kamen die Ratsmitglieder der EZB zu ihrer turnusmäßigen geldpolitischen Sitzung zusammen. Eine Besonderheit stellte allerdings der Tagungsort dar: Die Sitzung fand nicht in Frankfurt a.M., sondern in Athen statt. Die Zinsen wurden im Unterschied zu den vorangegangenen Sitzungen nicht erhöht.
Logo der EZB (Eurozeichen umringt von goldenen Sternen) vor dem Hauptgebäude in Frankfurt.

Einstimmig wurde beschlossen, die drei Leitzinsen auf dem Niveau der Sitzung vom 14. September 2023 zu belassen. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierung bleibt somit bei 4,50 Prozent, für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 4,75 Prozent und für die Einlagenfazilität bei 4,00 Prozent. Die Ratsmitglieder sind der Auffassung, dass die Leitzinsen derzeit auf einem Niveau liegen, das, wenn es lange genug aufrechterhalten wird, einen erheblichen Beitrag zum Inflationsziel von mittelfristig zwei Prozent leisten wird. 

EZB-Präsidentin Christine Lagarde schloss nicht aus, dass es in Zukunft weitere Zinserhöhungen geben wird. Der Rat will seine Methode zur Festlegung des Umfangs und der Dauer seiner restriktiven Politik beibehalten. Er wird von Sitzung zu Sitzung auf der Grundlage aktueller Daten entscheiden. Dabei sind folgende Kriterien für den Rat von Bedeutung: Prüfung der Inflationsaussichten unter Berücksichtigung der Wirtschafts- und Finanzdaten, die Dynamik der zugrundeliegenden Inflation (ohne Energie- und Nahrungsmittelpreise) sowie die Stärke der geldpolitischen Transmission. Mit Blick auf das Eurosystem sei die Inflation immer noch zu hoch. Die Inflation lag im Euroraum im September 2023 bei 4,3 Prozent (5,2 Prozent im August 2023) und in der gesamten EU bei 4,9 Prozent (bei 5,9 Prozent im August). 

Hinsichtlich der Anleihe-Ankaufprogramme hält der EZB-Rat weiterhin an seiner Politik fest: Die APP-Bestände (Asset Purchase Programme) verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt. Die Tilgungsbeiträge der im Rahmen des PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) erworbenen Wertpapiere sollen bis mindestens Ende 2024 bei Fälligkeit wieder angelegt werden. Die flexible Wiederanlage hat zum Ziel, den Transmissionsrisiken entgegenzuwirken. Der Auslauf des Programms soll in einer Weise erfolgen, die die Geldpolitik nicht beeinträchtigt. 

Die nächste geldpolitische Sitzung wird am 14. Dezember 2023 stattfinden. 

Die Pressemitteilung der EZB finden Sie hier. (AR)

Teilen

Zurück