Im Mittelpunkt des Austauschs zur aktuellen Pandemiesituation standen insbesondere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Omicron-Variante sowie zur Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse zu dieser Variante. Die Ministerinnen und Minister tauschten sich zudem zur Gültigkeitsdauer der COVID-19-Impfbescheinigungen aus und sprachen über das weitere Vorgehen bei den Impfungen und die Beschaffung von COVID-19-Therapeutika.
Auch bezüglich des im September von der Kommission vorgelegten Vorschlags für eine Verordnung des Rates über den Notfallrahmen für medizinische Gegenmaßnahmen fand lediglich ein Meinungsaustausch statt. Die Verordnung ergänzt die Einrichtung von HERA als neue Generaldirektion der Kommission und ist Voraussetzung dafür, dass HERA im Krisenmodus so agieren kann, wie von der Kommission vorgeschlagen. Zu den kritischen Punkten des Vorschlags gehört insbesondere die Frage einer angemessenen Rolle für die Mitgliedstaaten bei der Verwaltung von HERA.
Die für Gesundheit zuständigen Ministerinnen und Minister billigten weiterhin Ratsschlussfolgerungen zur EU-Gesundheitsunion. Hierin wird die Notwendigkeit strategischer Investitionen in die Gesundheitssysteme und einer engeren Zusammenarbeit sowohl innerhalb der EU als auch mit anderen Ländern betont. Der Rat stellt in seinen Schlussfolgerungen fest, dass die europäischen Gesundheitssysteme in der COVID-19 Pandemie zwar ihre Innovationsfähigkeit unter Beweis gestellt haben, gleichwohl aber aus der Krise auch Lehren für die bessere Bewältigung künftiger Herausforderungen – beispielsweise der zunehmenden Antibiotika-Resistenz – gezogen werden können. Der Rat benennt in seinen Schlussfolgerungen prioritäre Bereiche für die Stärkung der europäischen Gesundheitsunion: Widerstandsfähige Gesundheitssysteme; Zugang zu und Verfügbarkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten; Globale Gesundheit sowie die Bekämpfung von Krebs.
Vorsitz und Kommission informierten die Ministerinnen und Minister zudem über die Sondertagung der WHO zum Thema Bereitschaft und Reaktion und den Stand zur Verordnung für In-Vitro-Diagnostika. Hier hatte die Kommission Rat und Parlament im Oktober 2021 einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung vorgelegt. Ziel des Vorschlags ist es, die bestehende Übergangsfrist für bestimmte Produkte zu verlängern und damit eine Unterbrechung des Angebots einer Vielzahl von In-vitro-Diagnostika zu verhindern. Hintergrund ist insbesondere die aktuell immer noch zu geringe Zahl an sogenannten „benannten Stellen“. Benannte Stellen sind staatlich autorisierte Stellen, die Prüfungen und Bewertungen umsetzen und bescheinigen. Seitens des Rates wurde einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren zugestimmt und entschieden, den Standpunkt des Europäischen Parlaments in erster Lesung zu billigen, sofern dieses ebenfalls beschließt, die Verordnung in der von der Kommission vorgeschlagenen Form anzunehmen. (MK)
https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/epsco/2021/12/06-07/
