| Ratstagung

Tagung des Rates Justiz

Die wichtigsten Ergebnisse des Rates Justiz am 9. Dezember 2022 sind die verabschiedeten gemeinsamen Positionen zum Verordnungsentwurf über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und zur Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Außerdem gab es Aussprachen zur e-Evidence- und zur SLAPP-Richtlinie, um sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bekämpfung der Straflosigkeit von Verbrechen zu verständigen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begangenen wurden.
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Der Rat Justiz hat sich einstimmig und ohne große Diskussion auf eine Ausrichtung zur vorgeschlagene Verordnung zur Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zum Recht sowie die vorgeschlagene Begleitrichtlinie geeinigt. Mit diesen beiden Instrumenten soll zukünftig mehr Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren gewährleisten werden. So wird die Kommunikation zwischen Justizbehörden einerseits und mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen andererseits künftig über europäische Kontaktpunkte laufen. Die Verordnung eröffnet zudem die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Teilnahme von Parteien an Videoverfahren im Zivilrecht sowie von Videoanhörungen im Strafrecht. Die Kommunikation wird über das Online-Datenaustauschsystem im Justizbereich eCODEX laufen, an das bestehende IT-Systeme in den Mitgliedstaaten angeschlossen werden können.

Zur Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt ist eine allgemeine Ausrichtung mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet worden. Nur Polen stimmte dagegen. Die Europäische Kommission hatte Ende 2021 einen Vorschlag für die neuen Regeln vorgelegt, weil die bestehenden Vorgaben nur wenig effektiv waren. Die Mitgliedstaaten haben sich jetzt auf diese neuen Regeln verständigt. Danach soll künftig etwa illegaler Holzhandel, das illegale Recycling umweltschädlicher Schiffsteile sowie schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften über Chemikalien zu den neuen Straftaten gehören. Die Höchststrafe, die die Mitgliedstaaten für vorsätzliche Taten festlegen, die zum Tod eines Menschen führen, darf nicht unter zehn Jahren Gefängnis liegen. Für juristische Personen wie Aktiengesellschaften oder eingetragene Vereine sind für die schwersten Straftaten maximale Strafen von mindestens fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes oder alternativ 40 Mio. Euro vorgesehen. Damit die neue Richtlinie im Kampf gegen Umweltkriminalität tatsächlich umgesetzt wird, muss sich der Rat jetzt noch mit dem Europäischen Parlament (EP) auf einen gemeinsamen Standpunkt verständigen.

In der Debatte um die Kriegsverbrechen in der Ukraine und deren Verfolgung wurde der dringende Bedarf zur Sicherung von Beweismitteln, die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs sowie die Rolle von Eurojust und Europol bei den Ermittlungen betont. In seinen Schlussfolgerungen fordert der Rat, die Ausübung der universellen Gerichtsbarkeit bei Kernverbrechen des Völkerstrafrechts zu gestatten und eine enge justizielle Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof zu ermöglichen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Unterstützung für die Schaffung von Spezialeinheiten zu leisten, deren Aufgabe die Ermittlung und die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen auf nationaler Ebene ist. Die Europäische Kommission (KOM) wird gebeten, die finanzielle, logistische, technische und inhaltliche Unterstützung der Mitgliedstaaten zu vertiefen.

Im Zusammenhang mit dem e-Evidence-Paket zur Herausgabe und Sicherung elektronischer Beweismittel hat die tschechische Präsidentschaft in ihrem Fortschrittsbericht auf den zwischen Rat und EP im Trilog am 29. November 2022 erzielte Kompromiss hingewiesen. Danach soll es eine offizielle Anzeige nur bei Herausgabeanordnungen zu den sensibelsten Datenkategorien geben, vorausgesetzt die betroffene Person hat ihren Wohnsitz im Ausland. Die endgültige Textfassung wird derzeit noch rechtlich geprüft und abgestimmt.

In der Orientierungsdebatte zum Richtlinienvorschlag zum Schutz von Personen vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren (strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung, kurz SLAPP) wurde deutlich, dass die Mitgliedstaaten das Ziel des Vorschlags begrüßen. Es zeigte sich allerdings, dass sich eine Mehrheit der Mitgliedstaaten Regelungen wünscht, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Rechten des Klägers und des Beklagten herstellt. Zudem forderten viele mehr Flexibilität bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Regelungen in den nationalen Prozessordnungen. (UV)

Mehr Informationen sind auf der Seites des Europäische Rates abrufbar: https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/jha/2022/12/08-09/

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