| Ratstagung

Tagung des Rates Landwirtschaft

Hauptthema der der Sitzung des Rates Landwirtschaft und Fischerei am 26. September 2022 war die Aussprache zur Lage der landwirtschaftlichen Produktion und Logistik in der Ukraine und die Auswirkungen auf die EU. Daneben wurde ein Meinungsaustausch zur Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie und zum Kommissionsvorschlag zur Pflanzenschutzverordnung durchgeführt. Es wurden keine Beschlüsse gefasst.
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Im Rahmen der Aussprache zur Lage der landwirtschaftlichen Produktion in der Ukraine hat der ukrainische Landwirtschaftsminister Mykola Solskyi ausgeführt, dass trotz der großen Herausforderungen für die Landwirtschaft eine erfolgreiche Aussaat 2022 vorgenommen werden konnte, allerdings auf einer um 20 Prozent reduzierten Fläche. Mithilfe der Solidaritätskorridore konnten Agrarerzeugnisse über die westlichen Grenzen des Landes sowie über die Schwarzmeerhäfen ausgeführt werden. Die bestehenden Vereinbarungen mit Russland seien allerdings sehr unsicher. Deshalb sollten langfristig alternative Transportrouten etabliert und durch einen permanenten Ausbau die Transportkosten gesenkt und Verwaltungsprobleme an der Grenze reduziert werden. Generell bedürfe es zusätzlicher Infrastruktur, so etwa Schienenverbindungen, Waggons, die mit dem europäischen Netz kompatibel seien, sowie LKW-Kapazitäten. Hierfür brauche es finanzielle Unterstützung. Viele Mitgliedstaaten sind in der Diskussion auf die Lage der Agrarmärkte eingegangen. Die Betriebe seien, so auch der deutsche Agrarminister Cem Özdemir, weiterhin mit hohen Preisen für Betriebsmittel, insbesondere bei Düngemitteln, und Energiekosten konfrontiert. Die Europäische Kommission brachte in diesem Zusammenhang das Aussetzen bestimmter Zölle bei Einfuhren von Düngemitteln ins Spiel, die kurzfristig Abhilfe schaffen können. Die Trockenheit und Dürre im Sommer hätten zudem in einigen Mitgliedstaaten erhebliche Auswirkungen auf die Ernte, besonders bei Sommerkulturen wie Mais gehabt.

Auf Initiative von Polen haben insgesamt elf Mitgliedstaaten die Europäische Kommission im Rat dazu aufgefordert, den Verordnungsentwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln einer erneuten und umfassenderen Folgenabschätzung zu unterziehen. Begründet wurde diese Forderung mit der mangelnden Untersuchung der Auswirkungen einer Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf die Produktivität der Landwirtschaft und mit Fragen der Ernährungssicherheit. Außerdem wurde bemängelt, dass die Auswirkungen des Ukraine-Krieges nicht berücksichtigt wurden. Für Deutschland positionierte sich Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir, gemeinsam mit den Niederlanden, gegen den polnischen Antrag. Er forderte allerdings Nachbesserung bei der vorgeschlagenen Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in „empfindlichen Gebieten“, der Konkretisierung von Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte sowie der Berücksichtigung bereits erzielter Reduzierungen im Bereich des Pestizideinsatzes. Die zuständige Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides zeigte sich zum Schluss der Diskussion flexibler als in der Vergangenheit, insbesondere bezüglich der Regelungen zu den sensiblen Gebieten.

Außerdem hat der Rat die landwirtschaftlichen Aspekte der Überarbeitung der Industrie-Emissionen-Richtlinie (IED) diskutiert. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat sich kritisch zum Kommissionsvorschlag geäußert, insbesondere zur Ausweitung der bestehenden Vorgaben für schweine- und geflügelhaltende Betriebe, auf die Rinderhaltung sowie die Absenkung des Schwellenwerts für die Genehmigungspflicht von Anlagen auf 150 Großvieheinheiten. Durch die Neuerungen würde ein Vielfaches von Betrieben neu erfasst, darunter viele Familienbetriebe, extensiv wirtschaftende Betriebe und Betriebe des Ökolandbaus, die mit zusätzlichen Verwaltungslasten und Investitionsdruck konfrontiert würden. Deutschland hat den Vorschlag grundsätzlich unterstützt, äußerte aber Bedenken gegenüber den Schwellenwerten für die Genehmigungs- bzw. Registrierungspflicht und der umfassenden Befugnisübertragung an die Kommission. Federführend für den Reformvorschlag zur Industrieemissionsrichtlinie ist der Umweltrat; der Agrarrat ist nur beratend an der Entscheidungsfindung beteiligt. (UV)

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