Beim Eurogruppen-Treffen am 17. Januar 2022 zogen die Ministerinnen und Minister ein Resümee zur wirtschaftlichen Entwicklung seit Ausbruch der Corona-Pandemie. Dabei wurden auch die USA in den Blick genommen und mit der europäischen Entwicklung verglichen. Dabei konnte festgestellt werden, dass die von den Mitgliedstaaten und der EU getroffenen Entscheidungen zu einem schnellen Aufschwung beigetragen haben. So konnte innerhalb von zwei Jahren an das Wirtschaftsniveau von 2019 angeknüpft werden. Diese Entwicklung sei deutlich besser als im Vergleich zur wirtschaftlichen Lage nach der Finanzkrise 2008. Wichtig sei auch, dass die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen niedrig ausgefallen sei. Man werde nunmehr, wie bereits auf vergangenen Sitzungen angekündigt, die öffentliche Finanzhilfe auf stark betroffene Sektoren lenken.
Weitere Themen waren die wirtschaftliche Entwicklung in 2022, die länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sowie die anstehenden Prozesse zur Vervollständigung der Bankenunion. So stellt die Implementierung eines europäischen Einlagensicherungssystems ein wichtiges Vorhaben in diesem Bereich dar.
Abschließend wurde der aktuelle Stand im Ratifizierungsprozess zur Änderung des ESM-Vertrags besprochen. Aus deutscher Sicht ist die Ratifizierung aufgrund eines anhängigen Klageverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht noch nicht abgeschlossen.
Wichtige Tagesordnungspunkte auf dem ECOFIN-Treffen am 18.Januar 2022 waren u.a. die Vorschläge der Kommission zur Umsetzung der auf OECD-Ebene vereinbarten effektiven Mindestbesteuerung von 15 Prozent bei Unternehmensgewinnen, die Weiterentwicklung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie der aktuelle Stand der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne.
Die Implementierung der zweiten Säule der OECD-Steuerreform soll am
01. März 2023 abgeschlossen sein. Ob dieser Zeitplan jedoch zu halten sein wird, ist derzeit fraglich. So zeigten Ungarn, Polen und Estland jeweils verschiedene Gründe auf, warum dieser Zeitplan ins Stocken geraten könnte. Unter anderem wurde angemerkt, dass eine Umsetzung dieser Reform nur im Paket erfolgen könne, sprich auch die erste Säule (Neuverteilung der Besteuerungsrechte) umfassen müsse.
Die Weiterentwicklung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist bereits seit längerem ein Thema auf nationaler und europäischer Ebene, wobei die Trennlinie unter den Mitgliedstaaten zwischen der strikten Ausrichtung an den bestehenden Regeln und einer Flexibilisierung der Regelungen verläuft. Ein entsprechender Legislativvorschlag soll in der Mitte des Jahres 2022 vorgelegt werden.
Von den eingereichten nationalen Aufbau- und Resilienzpläne wurden bislang 22 Pläne bewertet und verabschiedet. Die Einreichung des niederländischen Plans steht noch aus. Weiterhin werden derzeit die Pläne Ungarns, Polens, Bulgariens und Schwedens geprüft. (AR)
Die Pressemitteilung zur Eurogruppe finden Sie hier und zum ECOFIN dort.