| Gesundheit

Therapeutischer Einsatz von Psychedelika: Neue Bürgerinitiative zugelassen

Die Europäische Kommission (KOM) ließ am 11. September 2024 zwei neue Europäische Bürgerinitiativen zu. Eine der beiden Initiativen „PsychedeliCare“ setzt sich für die therapeutische Verwendung von Psychedelika bei psychischen Erkrankungen ein. Die zweite Initiative beschäftigt sich mit einem „wasserintelligenten und -resilienten Europa“.
©Pixabay

Konkret fordern die Organisatoren der Initiative „PsychedeliCare“ von der KOM Unterstützung bei der Erarbeitung eines Expertenkonsenses über psychedelische Behandlungsstandards und die Einführung substanz-unterstützter Psychotherapie sowie den Aufbau von Kapazitäten für multidisziplinäre Schulungsprogramme. Zudem soll die Forschung zur therapeutischen Anwendungen von Psychedelika und die Entwicklung von Forschungsnetzwerken gefördert werden. Wichtig ist den Initiatoren zudem, dass die EU sich international für Regelungen zu psychedelischen Verbindungen einsetzt.

Die Frage, ob und wie Psychedelika zur Behandlung von posttraumatischen Störungen eingesetzt werden können und dürfen ist beispielsweise in den USA ein umstrittenes Thema; die US-Arzneimittelbehörde FDA hatte im August eine MDMA-gestützte Therapie nicht genehmigt. Durch die EU wird seit diesem Jahr erstmals Forschung zum therapeutischen Einsatz von Psychedelika in der Palliativmedizin gefördert; dem Projekt stehen gut sechseinhalb Mio. Euro aus dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont Europa zur Verfügung. Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hatte im April dieses Jahres einen Workshop zu psychedelischen Substanzen veranstaltet.

Die jetzt getroffene Entscheidung über die rechtliche Zulässigkeit der Initiative ist ausdrücklich keine inhaltliche Bewertung der Forderungen. Zulässig ist eine Europäische Bürgerinitiative, wenn die geplante Maßnahme nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die KOM befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt. Damit die KOM tätig werden muss, müssen die Organisatoren von „PsychedeliCare“ jetzt innerhalb von sechs Monaten mindestens eine Million Unterstützungsunterschriften aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten sammeln. Diese müssen zudem in jedem Mitgliedstaat einen bestimmten Schwellenwert – für Deutschland wären das derzeit zum Beispiel knapp 70.000 Unterschriften – erreichen. Erst dann muss die KOM auf die Bürgerinitiative reagieren. Sie muss den Forderungen der Initiative zwar auch dann nicht nachkommen, ihre Entscheidung aber immer begründen.

Mit der zweiten zugelassenen Initiative zu einem „wasserintelligenten und -resilienten Europa“ verfolgen die Organisatoren unter anderem folgende Ziele: Einsatz für einen Wasser-Aktionsplan, Anhebung von Wasserresilienz auf die gleiche Prioritätsstufe wie Dekarbonisierung, Verringerung des Wasserfußabdrucks der Gesellschaft, Beschleunigung des Übergangs zu einer wassereffizienten Industrie und Landwirtschaft, Sicherstellung der richtigen Kompetenzen für eine Wirtschaft mit intelligenter Wassernutzung, Unterstützung von Wiederherstellungs- und Schutzmaßnahmen und Gewährleistung des Rechts auf sauberes und sicheres Wasser und Sanitäreinrichtungen.

Das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Seit seiner Einführung hat die Europäische Kommission 118 Initiativen registriert. (MK/MF)

Teilen

Zurück