Im Hinblick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli 2020 beginnt, veröffentlicht das Auswärtige Amt bereits jetzt die Treffen des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei der EU, Botschafter Michael Clauß, im Transparenzregister der Ständigen Vertretung.
Diese Vorgehensweise setzt sich bei immer mehr Ratspräsidentschaften durch. Auch die finnische Ratspräsidentschaft (2. Halbjahr 2019) hatte dies so praktiziert. Die aktuelle kroatische Ratspräsidentschaft plant eigenen Angaben zufolge, Treffen des kroatischen EU-Botschafters auf der Website des Ratsvorsitzes https://eu2020.hr/ zu veröffentlichen, dies allerdings erst nach dem anstehenden Relaunch der Seite. Wie mit konkreten Anfragen umzugehen sei, werde fallweise entschieden.
Bei der Reform des EU-Transparenzregisters gibt es auch weiterhin keine Fortschritte. Die vorherige Kommission unter Jean-Claude Juncker hatte im Bestreben um mehr Transparenz bereits im Jahr 2016 ein verbindliches Transparenzregister für alle drei EU-Organe – Kommission, Europäisches Parlament (EP) und Rat – vorgeschlagen. Eine Einigung dazu konnte jedoch bis zum Ende der Amtszeit der Juncker-Kommission nicht erreicht werden. Unterschiedliche Vorstellungen bestehen insbesondere in Bezug auf die Verbindlichkeit im Umgang mit dem Register.
Für die Kommission selbst gilt bereits die Regel, dass Kommissare, deren Kabinettsmitglieder sowie die Generaldirektorinnen und -direktoren nur mit Interessensvertretern Kontakt aufnehmen dürfen, wenn diese in das Transparenzregister eingetragen sind. Das EP hat eine analoge Vorgehensweise für die Abgeordneten bisher als unvereinbar mit dem freien Mandat gesehen. Und auch der Rat konnte sich dem Beispiel der Kommission bisher nicht anschließen. (jbs)
Transparenzregister der Ständigen Vertretung: https://bruessel-eu.diplo.de/eu-de/staendigevertretungeu/-/2264232
Transparenzregister der Kommission: https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de#de
