In derEurogruppe am 8. November 2023 tauschten sich die Finanzministerinnen und -minister über die künftigen Herausforderungen mit Blick auf die künftigen makroökonomischen und haushaltspolitischen Aussichten für 2024 aus. Dieser Austausch diente vor allem dazu, die Gespräche über die Haushaltsplanungen im Dezember 2023 vorzubereiten.
Ebenfalls führten die Mitglieder der Eurogruppe auf der Grundlage eines Kommissions-Vermerks einen Austausch über die Wettbewerbsfähigkeit des Euro-Währungsgebietes gegenüber anderen Weltregionen. Laut Kommission weisen die Preis- und Kostenwettbewerbsfähigkeit sowie die Handelsindikatoren auf einer stabilen Gesamtleistung der Wirtschaft des Euroraums in den letzten Jahren hin. Die Indikatoren für die Produktivität und ihre Triebkräfte (einschließlich der Ausgaben für Forschung und Entwicklung sowie Innovation) zeigen jedoch Schwachstellen auf. Die vornehmlichen Herausforderungen betreffen daher den technologischen Wandel, die Notwendigkeit der Dekarbonisierung und den neuen geopolitischen Kontext. Dabei ist zu beachten, dass das Konzept der Wettbewerbsfähigkeit grundsätzlich von der Wohlstandsmehrung der Bürgerinnen und Bürgern ausgeht und für diese vielschichtige Faktoren bestimmend sind. Insoweit muss auch der Ansatz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit viele Faktoren miteinbeziehen. Die Gespräche zu diesem Arbeitsbereich werden in den nächsten Treffen fortgesetzt.
Im Anschluss ließen sich die Fachministerinnen und -minister, die der Bankenunion angehören, sowohl von der Vorsitzenden des EZB-Aufsichtsgremium, Claudia Buch, als auch vom Vorsitzenden des einheitlichen Abwicklungsausschusses, Dominique Laboureix, die aktuelle Lage innerhalb der europäischen Bankenunion präsentieren. Dabei konnten die Mitglieder des Gremiums feststellen, dass die Maßnahmen der letzten Jahre zur Stabilisierung des Bankensystems geholfen haben Krisen zu überstehen, es gleichzeitig allerdings auch genügend Herausforderungen in der Zukunft geben wird. Dabei kamen ebenso die zügige Umsetzung der international vereinbarten Standards im Bankensektor wie auch der Rahmen für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung zur Sprache.
Mit Blick auf den im Mai 2023 vereinbarten Weg, bis März 2024 Prioritäten für die Entwicklung der europäischen Kapital- und Finanzmärkte festzustellen und diese so für die Herausforderungen der Zukunft aufzustellen, tauschten sich die Mitglieder der Eurogruppe mit Vertretern der Kleinanleger und institutionellen Anlegergruppen (einschließlich staatlicher Investitionsfonds und Pensionsfonds) aus. Dabei stellte der Eurogruppen-Präsident Paschal Donohoe erhebliches Potential in der Förderung von Kleinanlegern und institutionellen Anlegergruppen fest und wies zugleich auf die bisherigen Initiativen der Europäischen Kommission in diesem Bereich hin.
Die Pressemitteilung der Eurogruppe finden Sie hier.
Beim Treffen im ECOFIN-Format am 9. November 2023 tauschten sich die europäischen Finanzministerinnen und -minister abermals zur Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung aus. Dabei legte die spanische Ratspräsidentschaft ein Kompromisspapier als Diskussionsgrundlage vor. Dieses wurde von den Mitgliedstaaten weitestgehend positiv aufgenommen; eine Einigung konnte dennoch nicht erzielt werden. Die spanische Ratspräsidentschaft hofft, im Dezember eine politische Einigung zu erreichen. Bundesminister Lindner wies daraufhin, dass man in den vergangenen Wochen substantielle Fortschritte erzielt habe. Es sei nun allgemein anerkannt, dass es eine Sicherheitslinie beim Abbau der Staatsverschuldung geben müsse. Auch sei es anerkannt, dass es bei den jährlichen Haushaltsdefiziten einen Defizit-Benchmark geben müsse. Der Vorschlag der Spanier zeige einen deutlichen Unterschied zum Vorschlag der Kommission. Nun müsse geschaut werden, mit welchen konkreten Zahlen die grundsätzliche Architektur der Reform unterlegt werde. Deutschland werde jedenfalls für einen ambitionierten Weg werben, die Schulden deutlich zu reduzieren.
Abermals ließen sich die Finanzministerinnen und -minister über die Wirtschafts- und Haushaltslage der Ukraine unterrichten. Dabei ging es auch um die Sanktionspolitik der EU und deren Auswirkungen. Die Kommission bereitet derzeit ein zwölftes Sanktionspaket vor.
Zudem nahm der ECOFIN-Rat die Durchführungsbeschlüsse zu den geänderten Aufbau- und Resilienzplänen Dänemarks, Litauens, Österreichs und Schwedens an. Neben anderen Änderungen haben die Länder neue REPowerEU-Kapitel in ihre aktualisierten Pläne aufgenommen. Deutschland hat seinen ersten Zahlungsantrag über rund vier Mrd. Euro im September 2023 gestellt und bislang Vorauszahlungen in Höhe von 2,25 Mrd. Euro erhalten. Eine Abänderung des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans aufgrund des REPowerEU-Programms, das zur fossilen Energieunabhängigkeit beitragen soll, hat noch nicht stattgefunden.
Ferner haben die Mitglieder des ECOFIN in Anwesenheit des Vorsitzenden des Europäischen Fiskalausschusses, Niels Thygesen, einen Gedankenaustausch über den Jahresbericht 2023 des Ausschusses geführt. Dabei konstatiert der Fiskalausschuss, dass sich die europäische Wirtschaft trotz des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die dadurch ausgelöste Energiekrise weiter von der Covid-Pandemie erhole. Das reale BIP wuchs sowohl im Euroraum als auch in der EU um durchschnittlich 3,5 Prozent, während die steigenden Energiepreise die Inflation auf Rekordhöhen trieben. Die Haushaltslage verbesserte sich dank des Auslaufens der Covid-Stützungsmaßnahmen und der Mehreinnahmen aufgrund der unerwartet hohen Inflation erheblich. Die EU-Mitgliedstaaten verpassten jedoch die Gelegenheit, Fortschritte auf dem Weg zu einer sichereren Haushaltslage zu machen. Grund hierfür waren u.a. nicht zielgerichtete Maßnahmen zur Unterstützung des Energiesektors.
Mit Blick auf die OECD-Steuerreform gab der ECOFIN-Rat eine Erklärung ab. In dieser Erklärung weisen die Finanzministerinnen und -minister auf die Herausforderungen hin, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben. Vor diesem Hintergrund bleibt die Besteuerung der Gewinne multinationaler Unternehmen die wichtigste Priorität. Hinsichtlich der OECD-Steuerreform, die dieses Ziel priorisiert, kann festgestellt werden, dass die Arbeiten an der Säule 2 schneller voranschreiten als an Säule 1. Weitergehend erkennen die Mitglieder des ECOFIN die Notwendigkeit an, bei der Anwendung der Zwei-Säulen-Richtlinie die Übereinstimmung mit den OECD-Verwaltungsleitlinien zu gewährleisten, um so einen Gleichlauf der Verwaltungspraxis in den Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Die Pressemitteilung des ECOFIN-Rates finden Sie dort. (AR)