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Treffen der europäischen Wettbewerbs-Ministerinnen und -minister

Am 22. und 23. Mai 2023 trafen sich die europäischen Wettbewerbsministerinnen und -minister um über Themen der Maschinensicherheit, der nachhaltigen Produktenwicklung, des Netto-Null-Gesetzes für die Industrie, die Patentsicherheit und das Weltraumverkehrsmanagement zu sprechen und verbindliche Beschlüsse zu fassen.
©Rat

Mit der Entscheidung der Fachministerinnen und -minister die neue Verordnung über Maschinen formell zu verabschieden, wurde die seit dem Jahr 2006 geltende Maschinenrichtlinie aktualisiert und in eine Verordnung umgewandelt. Dies bedeutet nunmehr, dass die enthaltenen Vorschriften unmittelbar anwendbares Recht sind. Mit den aktualisierten Vorschriften werden die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen in der EU harmonisiert, der freie Verkehr von Maschinen erleichtert und ein hohes Sicherheitsniveau für Arbeitskräfte sowie Bürgerinnen und Bürger in der EU gewährleistet. Der Rechtsakt wird im Anschluss an die Sitzung im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage nach diesem Datum in Kraft. Die neuen Regelungen werden allerdings erst in 42 Monaten angewendet werden müssen.

Darüber hinaus legten die Ratsmitglieder ihren Standpunkt für die anstehenden Verhandlungen zur Ökodesign-Verordnung fest. Sie wird die aktuell geltende Ökodesign-Richtlinie aus dem Jahr 2009 ersetzen. Die neuen Regelungen werden einen weiten Anwendungsbereich haben und die Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit für fast alle Arten von Waren festlegen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Die neuen Vorschriften beinhalten auch die Einführung eines „digitalen Produktpasses“, der Regeln für die Transparenz in Bezug auf die Vernichtung unverkaufter Verbraucherwaren festlegt. Dies umfasst grundsätzlich auch ein direktes Verbot zur Vernichtung unverkaufter Textilwaren.

Ebenfalls konnten sich die Fachministerinnen und -minister auf Schlussfolgerungen zum Thema „Faire und nachhaltige Nutzung des Weltraums“ einigen. In diesen Schlussfolgerungen fordern die Ratsmitglieder ein europäisches Konzept für das Weltraumverkehrsmanagement, dass sich insbesondere auf die Nutzung der Weltraumumlaufbahnen bezieht. So gibt es bereits heute schon Umlaufbahnen, die in hohem Maße genutzt werden und stark überlastet sind. Dies führt dazu, dass die künftige Entwicklung von Weltraumaktivitäten riskanter und komplexer wird. Die Schlussfolgerungen sind insgesamt nicht verbindlich und dienen vor allem dazu, den politischen Standpunkt der Mitgliedstaaten zu einem Thema im Zusammenhang mit den Tätigkeitsbereichen der EU zum Ausdruck zu bringen.

Die Pressemitteilung zur Ratssitzung finden Sie hier. (AR)

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