| Eurogruppe/ECOFIN

Treffen der Finanzministerinnen und -minister in Eurogruppe und ECOFIN

Am 7. und 8. November 2022 trafen sich die europäischen Finanzministerinnen und -minister turnusmäßig im Format der Eurogruppe und des Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat). Themen waren u.a. die wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone, die Haushaltsplanungen der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiepreise, die finanzielle Unterstützung der Ukraine und die Umsetzung der Basel III-Reformen.
©Rat

Nachdem sich die Eurogruppe bereits auf ihrer Sitzung am 3. Oktober 2022 mit den finanzpolitischen Maßnahmen zur Eindämmung der stark steigenden Energiepreise beschäftigte, analysierten die Fachministerinnen und -minister am 7. November 2022 den Erfolg der Maßnahmen. Nach Schätzungen der Kommission haben die Eurogruppenstaaten bislang rund 200 Mrd. EUR aufgewendet, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Bei diesem Austausch kam auch zur Sprache, dass die Unterstützungsleistungen notwendig und erforderlich seien, jedoch nicht zu einem Anheizen der Inflation führen dürften.

Seit Ausbruch des Corona-Virus befinden sich die Mitgliedstaaten im dauerhaften Krisenmodus. Die Bewältigungsmaßnahmen haben finanzielle Kraftanstrengungen gefordert und erhöhten die Schuldenlast der Mitgliedstaaten teilweise enorm. Flankierend zu diesen Hilfsleistungen wurde die Ausweichklausel im Stabilitäts- und Wachstumspakt aktiviert. Sie gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, ungeachtet der Maastricht-Kriterien flexibel auf die jeweiligen Herausforderungen zu reagieren. Die Ministerinnen und Minister sprachen sich auf der Grundlage der durch die Mitgliedstaaten eingereichten Haushaltsplanungen über die haushalterischen Entwicklungen der kommenden Monate aus.

Im Format der „Bankenunion“ tauschten sich die Ministerinnen und Minister mit Andrea Enria aus, Vorsitzender des EZB-Bankenaufsichtsgremiums. Ebenfalls an dem Austausch nahm Elke König teil, Leiterin der europäischen Abwicklungsbehörde für notleidende Banken (SRB). Die beiden Gäste informierten die Ministerinnen und Minister über die aktuelle Lage im Bankensektor. Insbesondere die aktuellen EZB-Beschlüsse und die hohe Inflationsrate standen im Mittelpunkt des Austausches. Elke König wird als Vorsitzende SRB im Dezember dieses Jahres ausscheiden.

Eine weitere Personalie wird durch die Eurogruppe am 5. Dezember geklärt werden müssen. Dann will das Gremium über den zukünftigen Vorsitzenden der Eurogruppe abstimmen. Für eine weitere Kandidatur hat sich auch der bisherige Vorsitzende, Paschal Donohoe aus Irland, bereit erklärt.

Am 8. November 2022 sprachen sich die Finanzministerinnen und -minister im ECOFIN-Rat dafür aus, der Kommission in Bezug auf die finanziellen Unterstützungsleistungen für die Ukraine mehr Flexibilität einzuräumen. Dies geschah auch mit Blick auf das von der Kommission angekündigte Finanzierungspaket in Höhe von 18 Mrd. EUR (1,5 Mrd. EUR monatlich) zur Deckung des Liquiditätsbedarfs der Ukraine für das Jahr 2023. Die Mitglieder des ECOFIN haben sich zum Ziel gesetzt, noch in diesem Jahr über die Mittelfreigabe für das Jahr 2023 zu entscheiden.

Ebenfalls auf der Tagesordnung stand die Verabschiedung einer allgemeinen Ausrichtung zur Umsetzung der Basel-III-Reformen in europäisches Recht. Die Fachministerinnen und -minister konnten sich nunmehr darauf einigen, dass die nach der Reform vorgesehene restriktive Berechnung der erforderlichen Eigenkapitalausstattung sowohl auf Ebene der Bankengruppe als auch auf Ebene jeder einzelnen Bank gelten soll (Berechnung über den sog. Output-Floor). Die Mitgliedstaaten sollen jedoch die Möglichkeit erhalten, für die dort ansässigen Unternehmen den Output-Floor für die höchste Konsolidierungsebene vorzusehen. Kleine und nicht komplexe Institute sollen vor allem bei den Offenlegungspflichten mehr Flexibilität erhalten. Auch sollen bei der Bewertung der Eignung von Mitgliedern für die Unternehmensleitung die nationalen Gepflogenheiten besser berücksichtigt werden.

Ebenfalls unterzogen die Ministerinnen und Minister dem seit 1997 unverändert fortbestehende Verhaltenskodex einer Revision und passten diesen entsprechend an. Durch die Novellierung wird der Geltungsbereich des Verhaltenskodex auf die allgemeinen Steuerregelungen der Mitgliedstaaten ausgedehnt, sofern davon die Ansiedlung von Unternehmen betroffen ist. Ab Inkrafttreten (01.01.2024) werden alle von den Mitgliedstaaten beschlossenen steuerlichen Maßnahmen auf ihre Steuerschädlichkeit hin bewertet.

Die Pressemitteilung zur Eurogruppe finden Sie hier. Die Pressemitteilung zum ECOFIN-Rat dort. (AR)

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