Nachdem sich die Innenministerinnen und -minister im Februar 2022 auf die Einrichtung eines sog. Schengen-Rates verständigten, versammelten sie sich abermals in diesem Gremium, um aktuelle Entwicklungen im Schengen-Raum zu besprechen. Zur Bewertung der aktuellen Lage wurde auch das neu entwickelte Schengen-Barometer herangezogen, das Informationen über den Migrationsdruck an den Außengrenzen enthält. In diesem Zusammenhang nahmen die Fachministerinnen und -minister die Inbetriebnahme des Schengener-Informationssystem zum 7. März 2023 zur Kenntnis und informierten sich über die Interoperabilität mit den weiteren Europäischen Grenzmanagementsystemen, u.a. des Einreise/Ausreise-Systems.
Im Bereich der europäischen Asylpolitik diskutierten die Ministerinnen und Minister über den Migrationsdruck an den europäischen Außengrenzen. Dabei kamen auch die Umsetzung der Aktionspläne für die zentrale Mittelmeerroute und die Westbalkanroute zur Sprache. Die Ratsmitglieder stellten fest, dass eine zügigere Umsetzung dieser Pläne erforderlich sei. Die Europäische Kommission (KOM) wurde darüber hinaus aufgefordert, auch Aktionspläne für die östliche und westliche Route auszuarbeiten.
Ferner wurde sich im Rat über die zukünftige Visumpolitik ausgetauscht. Dabei ging es vor allem um die Aussetzung und Beendigung von Visaerleichterungen (um Missbrauch entgegenzuwirken) und die Angleichung der Bestimmungen in den EU-Nachbarstaaten. Der sog. Aussetzungsmechanismus hat für die Ministerinnen und Minister in diesem Zusammenhang eine herausgehobene Priorität. Die Kommission ist aufgefordert, hierzu zügig einen Legislativvorschlag vorzulegen. Die Ministerinnen und Minister verdeutlichten, dass die Situation an den Außengrenzen erhebliche Auswirkungen auf die Lastenteilung innerhalb der Mitgliedstaaten habe und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten außerordentlich wichtig sei.
Die Ratsmitglieder bekräftigten zudem ihre Entschlossenheit, Fortschritte zur Verabschiedung des im September 2020 vorgestellten Migrations- und Asylpakts zu erzielen und so den im September 2022 vereinbarten Fahrplan zwischen Rat der EU und Europäischem Parlament einzuhalten. Vor diesem Hintergrund werde im Juni 2023 die Verordnung über die Verwaltung von Asyl und Migration (RAMM) und die Asylverfahrensverordnung (APR) im Rat der EU verabschiedet. Demgegenüber soll das Parlament die Arbeiten an der Screening-Verordnung fortsetzen. Noch am Tag zuvor hatten sechs Mitgliedstaaten (Frankreich, Deutschland, Belgien, Österreich, die Niederlande, Dänemark) und ein Drittstaat (Schweiz) in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre andauernde Besorgnis über den derzeitigen Stand des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und des Dublin-Systems geäußert und diese auch mit der Kommission ausgetauscht.
Mit Blick auf den Krieg in der Ukraine informierte sich der Innenrat über den Sachstand des Dialogs über die Innere Sicherheit mit der Ukraine. Auch lotete man Möglichkeiten zur vertieften Zusammenarbeit im Innenbereich sowie der Sicherheits- und Verteidigungspolitik aus. Ebenfalls wurden die Ratsmitglieder durch die Europäische Kommission über die Erfahrungen mit der EU-Unterstützungsplattform für innere Sicherheit und Grenzmanagement in der Republik Moldau unterrichtet.
Die Pressemitteilung des Rates der EU finden Sie hier. (AR)