| Justiz- und Innenrat

Treffen der Justiz- und Innenminister am 26. und 27. Januar 2023

Am 26. und 27. Januar 2023 kamen die europäischen Justiz- und Innenministerinnen und -minister zu einem informellen Treffen in Stockholm zusammen. Beschlüsse wurden bei diesem informellen Treffen nicht gefasst. Vielmehr ging es darum, sich zu bestimmten Themen und Fragestellungen vertieft auszutauschen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen unter anderem die europäische Migrations- und Asylpolitik sowie die strafrechtliche Verfolgung russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine.
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Auf Grundlage der von der Europäischen Kommission (KOM) Ende Januar 2023 vorgestellten neuen operativen Strategie für effektivere Rückführungen diskutierten die Innenministerinnen und -minister am 26. Januar 2023 über gemeinsame Rückführungsaktionen in bestimmte Drittländer, die Förderung der Rückkehrberatung und Wiedereingliederung sowie die Digitalisierung des Rückkehrmanagements. Insbesondere das kooperative Verhalten der aufnehmenden Staaten nach Art. 25a Visakodex ist dabei von besonderer Relevanz.

Ebenfalls bereiteten die Fachministerinnen und -minister das Sondertreffen des Europäischen Rates am 9. und 10. Februar 2023 vor, welches sich neben den Reaktionen auf den US-Inflation Reduction Act auch mit der Asyl- und Migrationspolitik beschäftigt.

Der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung unterrichtete die Ratsmitglieder über den jüngsten Dialog zur inneren Sicherheit mit der Ukraine. Weiterführend tauschten sich die Ministerinnen und Minister über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität im digitalen Zeitalter aus. Der Zugang zu Daten, elektronischen Beweismitteln und zu Informationen für Justiz- und Strafverfolgungszwecke stand dabei im Fokus.

Im Mittelpunkt des informellen Treffens des Rates für Justiz am 27. Januar 2023 standen die justizielle Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die strafrechtliche Verfolgung der in der Ukraine begangenen schweren internationalen Straftaten.

Die Mehrheit der Mitgliedstaaten haben zur strafrechtlichen Ahndung russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine die von der KOM vorgeschlagene Idee eines Sondertribunals unterstützt. So unterstrichen einige Mitgliedstaaten ausdrücklich ihre Präferenz für solch ein spezielles internationales Tribunal und sprachen sich gegen ein hybrides Format, das auf ukrainischem Recht basiert, aus. Hierdurch soll ein höheres Maß an Unabhängigkeit und Akzeptanz gewährleistet werden. Als weiterer Vorteil wurde die mögliche Verurteilung von Verantwortlichen auf höchster Ebene genannt, was nach internationalem Recht im Rahmen einer Strafverfolgung durch ein nationales Gericht nicht garantiert sei. EU-Justizkommissar Didier Reynders hat auf die Notwendigkeit einer gemeinsamen Position der EU zur Verfolgung der Kriegsverbrechen hingewiesen, bevor die Frage auf internationaler Ebene entschieden werden könne.

Der ukrainischen Justizminister, Denis Malyuska, der per Video zugeschaltet war, hat dem Rat über die Arbeit der Justiz seines Landes im Bereich der Kriegsverbrechen berichtet und dabei einen pragmatischen Ansatz bei der Strafverfolgung gefordert. Die KOM geht bis jetzt von etwa 65.000 Vorfälle auf ukrainischem Territorium aus.

Die Fachministerinnen und -minister tauschten sich bei dieser Gelegenheit auch mit dem Präsidenten der EU-Agentur für strafrechtliche Zusammenarbeit (Eurojust), Ladislav Hamran, aus. Die Agentur ist eng an der Untersuchung von Kriegsverbrechen in der Ukraine beteiligt, unter anderem durch die Koordinierung der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) für Kriegsverbrechen. Es wird erwartet, dass Eurojust auch eine größere Rolle bei der Untersuchung von Russlands Verbrechen in der Ukraine übernehmen wird.

Die Pressemitteilung zu den beiden Ratstreffen finden Sie hier. (AR/UV)

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