Der Rat für „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO-Rat) nahm in seiner Sitzung eine Empfehlung zu individuellen Lernkonten an, um EU-Bürgerinnen und -Bürgern die Möglichkeit zu geben, an arbeitsmarktrelevanten Weiterbildungen teilzunehmen und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Ziel ist, Erwachsene im erwerbsfähigen Alter bei der Verbesserung und Anpassung ihrer Kompetenzen im Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen. Den Mitgliedstaaten obliegt, ob und inwieweit sie die Empfehlung umsetzen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist eine Einrichtung individueller Lernkonten in Deutschland vorerst nicht geplant.
Zudem wurde eine Empfehlung zum gerechten Übergang zur Klimaneutralität angenommen. Diese enthält Leitlinien zur Unterstützung hochwertiger Beschäftigung und eines sicheren Arbeitsumfelds. Mitgliedstaaten werden damit ermutigt, beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte des grünen und digitalen Wandels in die Umsetzung nationaler Strategien einzubeziehen.
Der französische Ratsvorsitz stellte ferner einen Bericht über den Sachstand der vorgeschlagenen Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vor, mit der Arbeitnehmerrechte und Sozialleistungen in der Gig-Economy gefördert werden sollen. Ein vom Vorsitz vorgelegter Kompromisstext wurde von den Ministerinnen und Ministern begrüßt; zahlreiche Mitgliedstaaten halten hier jedoch Prüfvorbehalte aufrecht. Das Dossier wird von der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft erneut aufgegriffen werden, die ihre Arbeit am 1. Juli 2022 aufnimmt.
Im Rahmen einer Orientierungsaussprache erörterten die Ministerinnen und Minister, wie Hindernisse für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen beseitigt werden und wirksame Maßnahmen zur Förderung ihrer beruflichen Eingliederung ergriffen werden können. Für Herbst 2022 plant die Europäische Kommission (KOM) im Rahmen der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 ein spezielles Beschäftigungspaket. Großes Interesse zeigten die Mitgliedstaaten außerdem an der möglichen Einführung eines Europäischen Behindertenbeauftragten. Deutschland stützt diesen Vorschlag ebenfalls.
Die Ministerinnen und Minister tauschten sich zudem über die nationalen Beiträge ihrer Regierungen zur Erreichung der drei EU-Kernziele für 2030 in den Bereichen Beschäftigung, Qualifikationen und Sozialschutz aus. Die Ziele auf EU-Ebene wurden im Aktionsplan der Europäischen Säule sozialer Rechte vorgestellt und von den Staats- und Regierungschefs im vergangenen Jahr auf dem Gipfel von Porto und dem Europäischen Rat im Juni begrüßt.
Der Ratsvorsitz unterrichtete die Delegationen über den Stand der Beratungen über den Entwurf einer Richtlinie über angemessene Mindestlöhne, die am 6. Juni 2022 zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament (EP) sowie am 15. Juni 2022 vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der EU-Länder (AstV) angenommen wurde. Die Ministerinnen und Minister begrüßten die Einigung als zentralen Schritt im Rahmen der Europäischen Säule sozialer Rechte. Die politische Einigung muss im Juli 2022 im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EP und nach der Sommerpause im Plenum förmlich gebilligt werden. (VS)