| Arbeit und Soziales

Trilog-Einigung zum „EU Talent Pool“: Neue Plattform soll Fachkräftegewinnung erleichtern

Rat und Europäisches Parlament (EP) haben am 18. November 2025 eine politische Einigung zur Einführung des „EU Talent Pools“ erzielt. Die neue digitale Plattform soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aus der EU die gezielte Suche nach qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern ermöglichen und zugleich transparente Wege für legale Arbeitsmigration stärken.
©Pixabay

Im Zentrum des Vorhabens steht ein EU-weites Matching-Tool, das Profile von Arbeitssuchenden aus Drittstaaten mit offenen Stellen in europäischen Mangelberufen abgleicht. Die Plattform dient damit sowohl der Bekämpfung des Fachkräftemangels als auch der Umsetzung einer geordneten und partnerschaftlichen Migrationspolitik. Neben den EU-weit definierten Engpassberufen – etwa im Pflegebereich, im Transportgewerbe oder in der Gastronomie – können die Mitgliedstaaten nationale oder regionale Anpassungen der Berufsliste vornehmen. Zudem können Stellenangebote aufgenommen werden, die nachweislich zur Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten ist freiwillig. 

Für Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten wird die Nutzung der Plattform gebührenfrei sein. Sie können dort ihre Qualifikationen, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse hinterlegen. Arbeitgeber erhalten zugleich Zugang zu einer breiteren Auswahl qualifizierter Fachkräfte, müssen jedoch die einschlägigen arbeits- und sozialrechtlichen Standards einhalten. Unternehmen, die bereits wegen Verstößen aufgefallen sind, erhalten keinen Zugang zur Plattform. Alle veröffentlichten Stellen müssen mindestens Angaben zum Arbeitgeber, zum Arbeitsort und zum Tätigkeitsprofil enthalten. 

Ein erfolgreiches Matching ersetzt nicht das nationale Einwanderungsverfahren. Die Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltstiteln bleibt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und erfordert weiterhin vollständige Sicherheits- und Zulassungsprüfungen. Die Mitgliedstaaten können jedoch beschleunigte Verfahren für Bewerberinnen und Bewerber einrichten, die über den EU Talent Pool vermittelt wurden. Die Plattform soll außerdem die Umsetzung von Talent-Partnerschaften unterstützen, in denen Qualifikationen von Fachkräften in Partnerländern gezielt an den Bedarf europäischer Arbeitsmärkte angepasst werden.

Die Verordnung muss nun noch formal von EP und Rat angenommen werden. Erst danach beginnt die technische Entwicklung der Plattform. Die teilnehmenden EU‑Mitgliedstaaten richten zur vereinfachten Umsetzung des Tools nationale Kontaktstellen ein. Der EU Talent Pool ist Teil des Pakts zu Migration und Asyl sowie des europäischen Ansatzes zur Fachkräftesicherung.

Weitere Informationen sind den Pressemitteilungen der Europäischen Kommission und des EP (in englischer Sprache) zu entnehmen. (VS)

Teilen

Zurück