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Trilog-Einigung zur Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Am 9. November 2023 konnten sich Rat und Parlament auf eine Einigung über die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verständigen. Ziel der Verordnung ist es, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete durch Maßnahmen wiederherzustellen. Die Verordnung stellt einen integralen Bestandteil der Biodiversitätsstrategie 2030 dar.
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Konkret enthält die Einigung Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Natur – spezifisch für die unterschiedlichen Ökosysteme, darunter Land-, Küsten- und Süßwasserökosysteme, Feuchtgebiete, Grünland, Wälder, Flüsse und Seen sowie Meeresökosysteme.

Zusätzlich zur Wiederherstellung von 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete bis 2030 sieht der Kompromiss vor, dass die Mitgliedstaaten bis 2030 Maßnahmen zur Wiederherstellung von mindestens 30 Prozent der sich in schlechtem Zustand befindlichen Lebensraumtypen ergreifen müssen. Bis 2040 müssen die Mitgliedstaaten zudem mindestens 60 Prozent (bis 2050 mindestens 90 Prozent) der „Lebensräume in schlechtem Zustand“ wiederherstellen.

Die Verordnung enthält außerdem Auflagen für die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Umkehr des Rückgangstrends der Bestäuberpopulationen vorzusehen.

Die formale Annahme der Verordnung durch das Europäische Parlament und den Ministerrat steht noch aus.

Die Pressemitteilung der KOM finden Sie hier. (MS)

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