Das CMDI-Rahmenwerk aktualisiert drei Rechtsetzungsakte:
- die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken,
- die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und
- die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme.
Die Vereinbarung erweitert den Anwendungsbereich des Rahmens für die Abwicklung von Banken und sieht gleichzeitig Sicherheitsvorkehrungen vor, um eine angemessene Finanzierung der Einlagensicherungssysteme zu gewährleisten. Banken müssen außerdem über ausreichende interne Kapazitäten zur Absorption von Verlusten verfügen. Um zu entscheiden, ob eine insolvente Bank abgewickelt oder liquidiert werden soll, führt eine sog. Abwicklungsbehörde eine Bewertung des öffentlichen Interesses (PIA) durch, um zu ermitteln, welches Verfahren die geringsten Störungen für das Finanzsystem und die geringsten Kosten für die Sparer verursacht, deren Ersparnisse im Falle einer Bankeninsolvenz durch Einlagensicherungssysteme bis zu einer Höhe von 100.000 EUR geschützt sind.
Der Rat der EU und das EP werden den Rechtstext nun auf fachlicher Ebene fertigstellen. Nach der anschließenden förmlichen Annahme durch beide Gesetzgeber kann der neue Rechtsrahmen in Kraft treten.
Weitergehende Informationen finden Sie hier. (YA)