Die Verordnung soll den Grundstein für eine EU-weite digitale Brieftasche (Wallet) legen. Mit dieser sollen die Bürgerinnen und Bürger ihre Identität nachweisen können, um Zugang zu vertrauenswürdigen öffentlichen und privaten Dienstleistungen zu erhalten, ohne auf kommerzielle Anbieter zurückgreifen zu müssen, wie es bisher der Fall ist. Diese Praxis hatte Bedenken hinsichtlich Vertrauen, Sicherheit und Datenschutz aufgeworfen.
„Jedes Mal, wenn eine Website uns auffordert, eine neue digitale Identität zu erstellen oder uns bequem über eine große Plattform anzumelden, haben wir in Wirklichkeit keine Ahnung, was mit unseren Daten geschieht. Aus diesem Grund wird die Kommission demnächst eine sichere europäische digitale Identität vorschlagen. Eine, der wir vertrauen, und die Bürgerinnen und Bürger überall in Europa nutzen können, um alles zu tun, vom Steuern zahlen bis hin zum Fahrrad mieten. Eine Technologie, bei der wir selbst kontrollieren können, welche Daten wie verwendet werden.“, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union vom 16. September 2020. Die Europäische Kommission hatte daraufhin im Juni 2021 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität vorgelegt.
Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, im Rahmen eines nationalen eID-Systems mindestens eine Wallet einzurichten, die auf EU-Ebene interoperabel sein muss. Für die Bürgerinnen und Bürger solle die Nutzung der digitalen Brieftasche freiwillig sein.
Vorbehalte gibt es hinsichtlich Datenschutz, Cybersicherheit und Autonomie. Diese Aspekte werden in den Trilogverhandlungen eine wichtige Rolle spielen. Die Parlamentsposition sieht bspw. vor, dass bestimmte sensible Daten, wie etwa medizinische Daten oder Strafregisterauszüge, nur lokal auf dem Smartphone gespeichert werden. Eine Cloudspeicherung soll es nur auf ausdrücklichen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger geben.
Quellen, sowohl im Parlament als auch im Rat, sind zuversichtlich, dass das Dossier unter schwedischer Rats-Präsidentschaft (bis 30. Juni 2023) abgeschlossen werden kann. Die nächsten Triloge sind für den 27. April und den 7. Juni vorgesehen.
Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie hier. (PT)