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Überarbeitung der EU-Beihilferegeln für den Luftverkehrssektor

Die europäischen Regeln zur Gewährung von Beihilfen im Luftverkehrssektor sol-len reformiert werden. Deshalb hat die Europäische Kommission (KOM) am 27. August 2024 in einer sogenannten Sondierung um Stellungnahme aller Inte-ressierten bis zum 8. Oktober 2024 aufgerufen. Größter Handlungsbedarf wird bei der Berücksichtigung der Bedürfnisse dieser Branche und bei der Anpassung an den Green Deal gesehen.
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Mit den im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingehenden Informationen und Anregungen will sich die KOM Klarheit über den Umfang und den Inhalt einer Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften aus dem Jahr 2014 verschaffen. Die Luftverkehrsleitlinien legen den rechtlichen Rahmen fest, unter denen die Mitgliedstaaten und lokale Behörden staatliche Beihilfen für Flughäfen und Fluggesellschaften gewähren können. Die KOM wünscht sich insbesondere Input zu den Aspekten, wie sich der Luftverkehrsmarkt seit der Annahme der Luftverkehrsleitlinien entwickelt hat, wie der Entscheidungsprozess der KOM zu bewerten ist, wie der Verwaltungsaufwand verringert und die Leitlinien selbst besser an die Prioritäten des Green Deals für Europa angepasst werden können.

Alle interessierten Kreise können ihre Stellungnahme bis zum 8. Oktober 2024 auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ veröffentlichen. Die KOM plant, im letzten Quartal 2024 eine weitere öffentliche Konsultation, dann zum erarbeiteten Entwurf der neuen Leitlinien, durchzuführen. (UV)

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