Die Solvency-II-Richtlinie wurde am 1. Januar 2016 durch das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAG) in Deutschland umgesetzt. Die Überarbeitung der Richtlinie soll eine langfristige Erhöhung der Investitionen der Versicherungsunternehmen bewirken und den Beitrag von Versicherungsunternehmen an der Erholung Europas von der Covid-19-Pandemie erhöhen.
Zudem sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen besser vor zukünftigen Krisen geschützt werden. Dies soll insbesondere dadurch gelingen, dass die Verbraucher besser über die finanzielle Lage ihres Versicherers informiert werden, durch eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden zugunsten der Verbraucher sowie eine strengere Beaufsichtigung der gesamten Branche, um auch einer Gefährdung ihrer Stabilität vorzubeugen. Gleichzeitig sollen die Versicherungsunternehmen Anreize erhalten, mehr in langfristiges Kapital für die Wirtschaft zu investieren.
Damit die Versicherungsunternehmen weniger stark von kurzfristigen Marktschwankungen beeinflusst werden, soll die Einstufung der Finanzkraft dieser Unternehmen bestimmten Risiken, wie etwa klimabezogenen Risiken, wirksamer Rechnung tragen. Die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen (Eiopa) soll bis 2023 prüfen, ob die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien durch Versicherungsunternehmen Anpassungen der Kapitalanforderungen an diese rechtfertigt. Auch wird ein vereinfachtes Rahmenwerk für risikoarme Versicherer vorgeschlagen, wohingegen Versicherungen riskante Anlagen zukünftig mit mehr Eigenkapital unterlegen sollen.
Durch die vorgeschlagene Überarbeitung könnte EU-weit kurzfristig Kapital in Höhe von bis zu 90 Milliarden Euro freigesetzt werden, so die Hoffnung der Kommission. Die Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier. (AR)