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Ukraine wird Mitglied im EU-Katastrophenschutz-Mechanismus

Seit dem 21. April 2023 ist die Ukraine nun Teil des Europäischen Katastrophenschutzmechanismus. Aus diesem Anlass reiste der EU-Kommissar für Krisenmanagement, Janez Lenarčič, nach Kiew, um im Namen der EU ein Abkommen über die Aufnahme der Ukraine als Vollmitglied in das Katastrophenschutzverfahren der EU zu unterzeichnen.
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Der Einsatz in der Ukraine ist der längste Einsatz des EU-Katastrophenschutzmechanismus seit seiner Gründung im Jahr 2001. Bislang wurden über 88.000 Tonnen Güter (Ausrüstung, medizinisches Gerät) und 1.000 vollständig aus EU-Mitteln finanzierte Generatoren im Rahmen dieses Verfahrens der Ukraine bereitgestellt. Die EU erhofft sich durch die Aufnahme nicht nur weitere Unterstützung für die Ukraine, sondern auch zukünftig an den Erfahrungen der Ukraine partizipieren zu können. Die Ukraine soll hierdurch zur Krisenbewältigung in der EU beitragen.

Der EU-Katastrophenschutzmechanismus, zu dem auch das RescEU-Programm zählt, steht nicht nur den Mitgliedstaaten der EU offen, sondern auch sog. assoziierten Mitgliedern. Hierzu zählen neben der Ukraine auch Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien sowie die Türkei. Seit seiner Gründung wurde der Mechanismus weit über 500-mal aktiviert.

Im Rahmen des seit 2019 etablierten RescEU-Programms werden den am Katastrophenschutzmechanismus teilnehmenden Staaten und den Nachbarländern der EU Kapazitäten in Form von medizinischem Gerät, Ausrüstung, Rettungsflugzeugen und Helikoptern bereitgestellt. Diese sind in verschiedenen Ländern stationiert und können bei Unglücksfällen, die das staatliche Notfallmanagement übersteigen, über die EU angefordert werden. Die Bereitstellung und Vorhaltung dieser Güter werden vollständig aus EU-Mitteln übernommen.

Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.

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