| Vertragsverletzungsverfahren

Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 27. März 2025 bekannt gegeben, Vertragsverletzungsverfahren gegen 16 EU-Mitgliedstaaten einzuleiten, weil diese die Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr nicht vollständig umgesetzt haben. Auch die Bundesregierung erhält ein Aufforderungsschreiben.
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Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 14. Februar 2025 Zeit, die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/846 in nationales Recht umzusetzen. Damit werden die Vorschriften für die Einstufung von Verstößen aktualisiert, aufgrund derer Kraftverkehrsunternehmern ihre Zuverlässigkeit aberkannt wird. Dies betrifft etwa Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten oder die fehlerhafte Verwendung der Tachographen. Werden bei einem Unternehmen zu oft zu viele und zu schwere Verstöße festgestellt, kann dies zur Schließung des Unternehmens führen.

Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, auf die Aufforderungsschreiben zu reagieren, die Umsetzung der Richtlinie abzuschließen und der KOM die entsprechenden Maßnahmen mitzuteilen. Andernfalls kann die KOM beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an sie zu richten. 

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (VS)

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