Im Rahmen des von der Landesregierung 2018 begründeten Runden Tischs zur Kreislaufwirtschaft lud die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken am 23. November 2020 zum Austausch über die Umsetzung der EU-Kunststoffstrategie im Kontext mit dem Green Deal aus deutscher Sicht. Die Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050. Damit mehr Recycling möglich ist, ist eine sortenreine Erfassung notwendig.
Robert Gampfer von der Ständigen Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin stellte zu Beginn der Videokonferenz die EU-Kunststoffstrategie zur Erhöhung des Recyclinganteils und der Reduktion der Verwendung von Kunststoffproduktion vor. Rohstoffe, die der Natur entnommen werden, sollen möglichst lange im Kreislauf verbleiben und wiederverwendet werden und möglichst schadstofffrei und wieder abbaubar am Ende der Natur zurückgegeben werden.
Die 2018 von der Kommission vorgeschlagene EU-Kunststoffstrategie ist am 3. Juli 2019 als Richtlinie 2019/904/EU über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie) in Kraft getreten. Für zehn Produkte, die für zwei Drittel des Einwegplastiks verantwortlich sind und für die es umweltfreundlichere Alternativen gibt, sind Verbote vorgesehen. Andere problematische Produkte werden nicht gleich verboten, weil Ersatzmöglichkeiten schwieriger sind, aber die Mitgliedstaaten müssen durch Entwicklung und Einführung alternativer Produkte für eine Reduktion des Verbrauchs der Produkte sorgen. Die Strategie ist Teil des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft.
Diesen Aktionsplan hat die Kommission als Teil des Green Deal im März 2020 aktualisiert und möchte das Recycling weiter fördern. Momentan wird weniger als ein Drittel des Kunststoffabfalls in der EU wiederverwertet obwohl das Recycling allein aus energetischer Sicht sinnvoller wäre. Künftig sollen verpflichtende Anteile des recycelten Kunststoffanteils in Produkten vorgegeben werden. Derzeit fallen pro EU-Bürger jährlich 172 kg Verpackungsmüll an. Daher überarbeitet die Kommission derzeit die Vorgaben für Verpackungsdesign und wird Ende 2021 einen neuen Legislativvorschlag vorstellen. Bis zum 6. Januar 2021 sind Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Konsultation möglich.
Zu Mikroplastik ist 2021 ein Vorschlag zur Reduktion vorgesehen. Ein komplettes Verbot kommt für die Kommission derzeit nicht in Betracht. Mikroplastik kommt beispielsweise durch Abrieb von Reifen in die Umwelt oder wenn kleine Plastikpartikel Farben (Lacken) und Kosmetika zugesetzt sind. Da Mikroplastik so klein ist, ist es schwer recycelbar. Wenn Mikroplastik ins Abwasser, Grundwasser und in die Meere gelangt, gelangt es in die Nahrungskette und führt langfristig zu schweren gesundheitlichen Problemen. Die Kommission möchte im Rahmen ihres Null-Schadstoff-Aktionsplan daher langfristig dafür Sorge tragen, dass Produkte von vornherein schadstofffrei und unabhängig vom Recycling umweltverträglich sind oder wo dies nicht möglich ist, zumindest das Recycling geklärt ist. Vorübergehend wird eine Quote für einen Mindestanteil recycelter Rohstoffe vorgegeben. Weiterhin soll künftig auf fossile Rohstoffe zur Herstellung von Kunststoffen verzichtet werden und Bioplastik gefördert werden. Derzeit wird Bioplastik regulatorisch wie normaler Kunststoff behandelt.
2021 ist die Vorlage eines Rahmens für biobasierte Kunststoffe geplant. Bis Mitte 2022 sollen die Abfalltrennung und Kennzeichnung europaweit harmonisiert werden. Dr. Thomas Probst vom bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. sorgte sich um eine preisbedingte Verdrängung von Rezyklaten durch Neuware. Vor dem Hintergrund unzureichender Sammlung und mangelnden Einsatzes recycelter Rohstoffe begrüßte er die geplante EU-Kunststoffsteuer und staatliche Vorgaben für Mindestanteile. Eine Aufzeichnung der Konferenz ist in Kürze hier abrufbar (TS).