| Klimaschutz

Umweltministerrat: Keine Einigung zu den europäischen Klimazielen

Der Umweltministerrat ist am 18. September 2025 zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengetreten, um über die europäischen Klimaziele zu beraten. Wichtigster Tagesordnungspunkt war die geplante Änderung des Europäischen Klimagesetzes. Ursprünglich war vorgesehen, eine allgemeine Positionierung zum Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) zur Änderung des Europäischen Klimagesetzes zu verabschieden. Im Kern der vorgeschlagenen Änderung steht die Festlegung auf ein Zwischenziel von 90 Prozent Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen (gegenüber 1990) bis zum Jahr 2040.
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Schon im Vorfeld zeichnete sich jedoch ab, dass die für einen Beschluss erforderliche qualifizierte Mehrheit nicht zustande kommen würde. Daher initiierte die dänische Ratspräsidentschaft zumindest eine gemeinsame Absichtserklärung zu den europäischen Klimazielen. Dieser Vorstoß benennt lediglich einen Emissionsminderungskorridor zwischen 66,3 Prozent und 72,5 Prozent und gilt als Minimalkonsens, um Europas Reputation in den internationalen Klimaverhandlungen zu wahren. 

Besondere Dringlichkeit erhält die Debatte durch den bevorstehenden UN-Klimagipfel am 24. September 2025 in New York. Die EU wäre bereits bis zum Februar dieses Jahres verpflichtet gewesen, gesammelt für die Mitgliedstaaten die gemeinsamen „Nationally Determined Contributions“ (NDC) vorzulegen, die ein entsprechendes Reduktionsziel für 2035 definieren. Dieses sollte auf Grundlage der Emissionspfade ermittelt werden, die sich zwischen dem Reduktionsziel von minus 55 Prozent bis zum Jahr 2030 und dem Ziel von minus 90 Prozent bis 2040 bewegen und dabei die angestrebte Klimaneutralität bis 2050 berücksichtigen. 

Da sich die Fachminister nun nicht auf ein Klimaziel für 2040 einigen konnten, droht nun, dass die EU ohne klare Position in New York vertreten sein wird. Da die in der Absichtserklärung genannten Ziele explizit nicht die NDCs der EU darstellen, hält die Union auch diese neuerliche Frist zur Einreichung ihrer Klimaziele nicht ein und gefährdet damit ihre internationale Glaubwürdigkeit in der Klimaschutzpolitik. Hintergrund der Konflikte im Rat ist die Tatsache, dass mehrere Mitgliedstaaten – Polen, die Slowakei und Ungarn – bereits erklärt haben, die 90‑Prozent-Minderung bis 2040 abzulehnen. Deutschland hält nach wie vor an dem Ziel fest.

Die Auseinandersetzungen wurden zuletzt über Verfahrensfragen geführt: Frankreich forderte, das 2040er-Ziel nicht im zuständigen Fachministerrat, sondern auf Ebene der Staats- und Regierungschefs zu entscheiden. Auch die deutsche Bundesregierung unterstützt diesen Vorschlag. Dies verzögert den Prozess erheblich, da der nächste Gipfel der Staats- und Regierungschefs erst am 23. Oktober 2025 stattfindet – also nach den New Yorker Klimaverhandlungen. (HB)

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