Laut EU-Kommission würden diese beiden Komponenten dabei helfen, die CO2-Emissionen zu senken und wären als Brückentechnologien solange notwendig, bis die erneuerbaren Technologien gleich geeignet bewerkstelligen könnten.
Umweltverbände kritisieren, dass damit fossilen Gas- und Atomkraftwerken der Zugang zu Mitteln eröffnet wird, die sonst in erneuerbare Energien fließen würden. So gab ein französischer Stromerzeuger kurz nach der Aufnahme von Atomkraft in der EU-Taxonomie im Juli 2022 bekannt, durch die Ausgabe von grünen Anleihen, die an der Taxonomie ausgerichtet sind, die Instandhaltung seiner alten und schlecht gewarteten Atomreaktoren finanzieren zu wollen.
Im Entscheidungsfindungsprozess hatten sich sowohl der Umwelt- also auch der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments gegen das sogenannte „Greenwashing“ von Erdgas und Atomstrom ausgesprochen. Mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist nicht vor 2025 zu rechnen.
Österreich hatte ebenfalls bereits Klage gegen den ergänzenden delegierten Rechtsakt der EU-Kommission beim Gericht der Europäischen Union erhoben.
Die Taxonomie-Verordnung gehört zum Aktionsplan der EU-Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Sie soll umweltverträgliche Investitionen fördern und „Greenwashing“ vorbeugen. (MF)