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Ungarn erlässt Notstandsgesetze

Mit 137 zu 53 Stimmen (ohne Enthaltungen) hat das ungarische Parlament am
30. März 2020 die Zustimmung zu den von der Regierung vorgeschlagenen Notstandsgesetzen gegeben. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán regiert damit auf unbestimmte Zeit per Verordnung. Überraschend kommt dieser Schritt für die wenigsten, denn Orbán arbeitet seit Beginn seiner zweiten Amtszeit im Jahr 2010 zielstrebig an der Aushöhlung der Demokratie in Ungarn.

Der entscheidende Kritikpunkt an den Notstandsgesetzen liegt für viele in der unbegrenzten Dauer der Maßnahmen, wenngleich es eine mindestens ebenso drängende Frage ist, wer über ein Ende der Maßnahmen überhaupt entscheiden wird. Im Falle einer parlamentarischen Entscheidung steht für Ministerpräsident Orbán dank einer komfortablen Mehrheit seiner Fidesz-Partei so bald keine ernst zu nehmende Überprüfung der Verhältnisse an.

Ungarns Justizministerin erklärte auf Anfrage, wann der Zustand beendet werden würde, in äußerst vagen Worten, dass „das Leben“ eine Antwort darauf geben werde. Wenn die Krise vorbei sei, werde es „für alle in Europa“ zu erkennen sein. Die liberale Opposition hatte erklärt, sie werde das Gesetz unterstützen, so lange eine so genannte „sunset clause“ eingebaut und damit ein Ende der Maßnahmen definiert würde.

Wie viele andere Staats-und Regierungschefs innerhalb der EU spricht auch die ungarische Regierung von einem kriegsähnlichen Zustand und verhöhnt gleichzeitig den „liberalen Medien-Zynismus“ internationaler Beobachter ebenso wie Kritiker im Land selbst. So erklärte ein Sprecher, dass Kritik an den Notstandsgesetzen nicht nur unpatriotisch sei, sondern auch darauf hinweise, dass man die Gesetze nicht richtig verstanden habe. Diese sollten schließlich „verhältnismäßig“ sein und nach der Corona-Pandemie wieder aufgehoben werden.

Die Maßnahmen des Notstandsgesetzes im Überblick:

  1. Regierungschef Viktor Orbán kann theoretisch für unbegrenzte Zeit ohne parlamentarische Kontrolle und mithilfe von Dekreten regieren;
  2. Viele Bürgerrechte können ausgesetzt werden;
  3. Es finden weder Wahlen noch Volksabstimmungen statt;
  4. Eine Warnung an Journalisten: Auf die Verbreitung von „Falschnachrichten“ und für die „Behinderung der Epidemiebekämpfungsmaßnahmen“ drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis;
  5. Das Verlassen der Quarantäne kann mit bis zu acht Jahren Gefängnis geahndet werden.

Die Verunsicherung im Hinblick auf die globale Krise seit Ausbruch des Covid-19 nutzt Viktor Orbán als Chance zum Machterhalt, zum Machtausbau und zur Festigung einer Autokratie. Machterhalt auch, weil eine Pandemie die gefährlichen Versäumnisse der Politik im ungarischen Gesundheitssystem entlarven könnte. Mit einem Notstandsgesetz, dass die Verbreitung von „Falschnachrichten“ mit Gefängnisstrafe belegt, lässt sich Kritik im Keim ersticken.

Kritik von Abgeordneten des Europäischen Parlaments

An den Maßnahmen der ungarischen Regierung wurde schnell Kritik geübt; verbreitet wurde diese auch über Twitter, unter dem Hashtag #noquarantinefordemocracy. Die Abgeordnete und Vorsitzende der Grünen im Parlament, Ska Keller (DE/EFA), zeigte sich empört und sieht sowohl die Bundesregierung als auch die EVP-Fraktion im Parlament in der Pflicht, zu handeln. Offiziell hält sich die EVP-Spitze mit Reaktionen bisher zurück.

Einzelne MdEPs reagieren jedoch durchaus deutlich. So kritisierte etwa der Vorsitzende der deutschen CDU/CSU-Gruppe im EP, Daniel Caspary (DE/EVP), das Notstandsgesetz scharf: „Das ist unerträglich, inakzeptabel und ein Beispiel dafür, wie Leute in Krisenzeiten in alte Muster zurückfallen.“ Die ehemalige Bundesjustizministerin und amtierende Vizepräsidentin des EP, Dr. Katarina Barley (DE/S&D), warb auf Twitter für Solidarität mit der ungarischen Bevölkerung und forderte die EU-Kommission auf, den EuGH in Luxemburg anzurufen und eine „einstweilige Anordnung“ sowie Strafzahlungen gegen Budapest zu fordern.

Der Chef der ungarischen Amnesty International, David Vig, nannte die Maßnahmen einen „Blankoscheck“ für Orbán, um Bürgerrechte auszuhebeln, und sprach von einem „unbegrenzten und unkontrollierbaren Ausnahmezustand“. Die Abgeordnete Gwendoline Delbos-Corfield (FR/EFA), die gleichzeitig den Bemühungen des Parlaments vorsteht, Ungarn zur gemeinsamen Verpflichtung der „rule of law“ zu drängen, erklärte sich hilflos angesichts der neuesten Entwicklungen. Sie sprach davon, dass man in der EU zehn Jahre lang versäumt habe, angemessen auf die Entwicklungen in Ungarn zu reagieren. Europäische Medien nehmen die Hilflosigkeit der EU im Hinblick auf Ungarn durchaus wahr.

Gegen Orbáns Regierung wurden in der Vergangenheit wiederholt Verfahren wegen Verletzung von EU-Verträgen angestrengt. Beeindruckt haben diese Schritte am wenigsten den ungarischen Regierungschef selbst. Es ist von einer „illiberalen Demokratie“ die Rede und Vergleiche mit der Türkei sind nicht von der Hand zu weisen. Nur gehört die Türkei nicht seit fast 16 Jahren zur EU. (sch)

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