| Vertragsverletzungsverfahren

Ungarn muss Hochschulen gleichbehandeln

Generalanwältin Kokott hat am 5. März 2020 ihre Schlussanträge zum Fall der von George Soros gegründeten Central European University (CEU) vorgelegt. Sie schlägt darin dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, der Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen Ungarn aus dem Jahr 2018 stattzugeben.

Die Klage der Kommission richtet sich gegen eine im Jahr 2017 erfolgte Änderung des ungarischen Hochschulgesetzes. Mit der Änderung wurde geregelt, dass Hochschulen aus Nicht-EWR-Staaten, die in Ungarn tätig sein wollen, dies nur auf Basis eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen Ungarn und ihrem Herkunftsstaat tun können und darüber hinaus in ihrem Herkunftsstaat ebenfalls eine Hochschulausbildung anbieten müssen. Als einzige Hochschule genügte die CEU diesen Kriterien nicht.

Kritiker unterstellten der ungarischen Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán daher, die Hochschule aus dem Land vertreiben zu wollen. Die Hochschule hatte Ungarn anschließend verlassen und im November 2019 den Betrieb mit einem neuen Campus in Wien wiederaufgenommen.

Die Generalanwältin ist nun zu der Auffassung gelangt, dass Ungarn Europa- und Völkerrecht verletzt und vertritt die Position, dass Ungarn ausländische und inländische Hochschulen gleich behandeln muss. Die Schlussanträge der Generalanwältin sind für den Gerichtshof allerdings nicht bindend. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.

Petra Kammerevert (DE/S&D) bezeichnete die Einschätzung der Generalanwältin als „wichtige[n] Etappensieg im Streit um die akademische Freiheit und die Autonomie von Hochschulen in Ungarn“. Die Europa-Abgeordnete ist Koordinatorin der S&D-Fraktion im Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments. (MK)

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-03/cp200025de.pdf

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_17_5004

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