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Ungarn verstößt gegen Unionsrecht

Die von Ungarn eingeführten Bedingungen für die Tätigkeit ausländischer Hochschulen sind mit dem EU-Recht unvereinbar. Zu diesem Ergebnis kam die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) am 6. Oktober 2020. Sie gab damit der Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen Ungarn statt und folgte den Schlussanträgen von Generalanwältin Kokott aus dem März dieses Jahres.

Die Klage der Kommission richtete sich gegen eine im Jahr 2017 erfolgte Änderung des ungarischen Hochschulgesetzes. Durch diese Änderung wurde die Ausübung von zu einem Abschluss führenden Lehrtätigkeiten durch Hochschuleinrichtungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) davon abhängig, dass diese Hochschulen auch in dem Drittstaat, in dem sie ihren Sitz haben, Hochschulbildung anbieten und zudem ein internationales Abkommen zwischen Ungarn und dem Sitzland besteht.

Die vom US-amerikanischen Investor George Soros gegründete Central European University (CEU) erfüllte diese Bedingungen nicht. Zwischenzeitlich ist sie weitgehend nach Wien umgezogen. Kritiker unterstellten der ungarischen Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán, mit der Gesetzesänderung die CEU aus dem Land vertreiben zu wollen. In dieser Woche nun urteilte das EuGH, dass diese Regelungen unter anderem gegen das GATS-Abkommen und gegen EU-Grundrechte verstoße. Ungarn muss dem Urteil des Gerichtshofs unverzüglich nachkommen. Kommt die Kommission zu der Auffassung, dass dies nicht der Fall ist, kann sie eine weitere Klage auf Verhängung von Geldstrafen oder Geldbußen erheben. (MK)

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-10/cp200125en.pdf

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-03/cp200025de.pdf

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_17_5004

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