| Ungarischer Vorsitz im Rat der Europäischen Union

Unterstützung der Ukraine muss auch unter ungarischer Ratspräsidentschaft oberste Priorität haben

Ungarn hat seit dem 1. Juli 2024 bis zum Ende des Jahres den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. Bereits vor Übernahme der Präsidentschaft wurde dem Mitgliedstaat im Rahmen der Vorstellung seiner Prioritäten für die Zeit seiner Präsidentschaft vorgeworfen, nicht genug Augenmerk auf die wirtschaftlichen, militärischen oder politischen Belange der Ukraine zu werfen.
©Rat der Europäischen Union

Am 24. September 2024 tagte der Rat der Europäischen Union für Allgemeine Angelegenheiten. Aufgrund der Wahlen zum Europäischen Parlament und der Sommerpause war es für Ungarn die erste Gelegenheit, die Prioritäten für die sechsmonatige Ratspräsidentschaft in diesem Gremium vorzustellen. Vom ungarischen Minister für Europäische Angelegenheiten János Bóka wurden Themen wie irreguläre Migration, die Aufnahme weiterer europäischer Staaten und Verteidigung angesprochen. Ausführungen zu Themen mit Bezug zur Ukraine wurden allerdings vernachlässigt. In der anschließenden Diskussion forderten deshalb mehrere Mitgliedstaaten, darunter Tschechien, Schweden, Finnland und Polen, dass auch unter ungarischer Ratspräsidentschaft die Unterstützung der Ukraine oberste Priorität in der politischen Agenda der Europäischen Union haben müsste.

Während die meisten Mitgliedstaaten den Verteidigungskrieg der Ukraine gegen die russische Invasion unterstützen, boykottierte Ungarn in der Vergangenheit viele der gemeinsam erarbeiteten Projekte und Maßnahmen. Insbesondere blockiert Ungarn nach wie vor Zahlungen aus einem Fonds, der für die Verteidigung der Ukraine im Rahmen des Programms Europäische Friedensfazilität eingerichtet wurde. Außerdem wurde der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán scharf für seine Besuche in Russland und China im Sommer dieses Jahres kritisiert.

Noch während der Sitzung des Rats für Allgemeine Angelegenheiten versicherte Minister János Bóka, dass die ungarische Ratspräsidentschaft beabsichtige, die Arbeiten fortzusetzen, die darauf abzielten, sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten und die Europäische Union die Ukraine weiterhin unterstützen könnten. Dies stünde auch im Einklang mit den wiederholten Forderungen des Europäischen Rates. (YA)

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